Gleichbehandlung von Überwachungstechnologie und militärischen Gütern
Dieser Antrag wurde eingereicht von:
Aline Trede
Nationalrätin
Eingereicht am: 02.09.2014
18.09.2014 - 14.5388
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt
– Warum wird der Export von Überwachungstechnologie (wie z. B. IMSI-Catcher) nicht gleich behandelt wie der Export von militärischen Gütern?
– Und gibt es Bestrebungen, diese Exporte gleichzustellen und die Ausfuhr von Überwachungstechnologie transparenter zu machen?
– Wäre das nicht im Sinne der Neutralität der Schweiz geboten?
Antwort des Bundesrates vom 15.09.2014:
Überwachungstechnologie, wie beispielsweise die IMSI-Catcher, kann unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen als zivil und militärisch verwendbares Gut (Dual Use) von der Industrieliste der Vereinbarung von Wassenaar erfasst sein. Dadurch unterliegt sie den internationalen Exportkontrollmassnahmen.
Die Umsetzung dieser Industrieliste erfolgt in der Schweiz durch die Dual-Use-Güterkontrollliste von Anhang 2 der Güterkontrollverordnung. Die Bewilligungskriterien stützen sich auf internationale Beschlüsse ab.
Bereits jetzt werden im Rahmen des Aussenwirtschaftsberichtes Kennzahlen im Bereich des Güterkontrollgesetzes veröffentlicht. Das Seco prüft aber zurzeit, künftig eine Statistik zu den erteilten Bewilligungen für Dual-Use-Güter analog zu den besonderen militärischen Gütern, die auch dem Güterkontrollgesetz unterstellt sind, zu veröffentlichen.