Edith Graf-Litscher

Nationalrätin

Eingereicht am: 18.12.2019

13.01.2020 - 19.4462
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt

1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass gesellschaftliche Verzerrungen (Biases)/Diskriminierungen bei Künstlicher Intelligenz (KI) verhindert werden?

2. In welcher Form setzt sich der Bundesrat mit den ethischen Aspekten der Digitalisierung (Digitale Ethik) auseinander?

3. Wer stellt departementsübergreifend sicher, dass vom Bundesrat eingesetzte Gremien genügend vielfältig zusammengesetzt sind?

Begründung:

Künstliche Intelligenz (KI) hat bereits zu zahlreichen, aufsehenerregenden Anwendungen geführt, beispielsweise in der Bilderkennung, der medizinischen Diagnostik, der Sprachübersetzung oder der Mobilität. Der Bundesrat hat einen unter Federführung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) verfassten interdepartementalen Bericht an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage des Berichts sollen nun strategische Leitlinien erarbeitet werden, damit die Schweiz sich als einer der führenden innovativen Standorte für Forschung und Entwicklung im Bereich von KI weiter etablieren kann. Gleichzeitig gilt es, die mit der Anwendung von künstlicher Intelligenz verbundenen Risiken zu erkennen.

Stellungnahme des Bundesrates vom 19.02.2020:

1. In dem vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Bericht „Herausforderungen der künstlichen Intelligenz“ der interdepartementalen Arbeitsgruppe „Künstliche Intelligenz“ vom 13.12.2019 werden die gesellschaftlichen und ethischen Herausforderungen der Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) thematisiert. Der Bericht hält fest, dass der bestehende Rechtsrahmen grundsätzlich auch auf Diskriminierungen, die aus KI-Systemen resultieren können, anwendbar ist (z.B. Gleichstellungsgesetz [GLG; SR 151.1]). Zudem sieht der Entwurf zur Revision des Datenschutzgesetzes im Hinblick auf KI-basierte, automatisierte Einzelentscheidungen verschiedene Pflichten für die verantwortliche private Person oder das verantwortliche Bundesorgan vor (siehe BBl 2017 7193).

Gleichwohl können künftige KI-Anwendungsmöglichkeiten neue rechtliche Implikationen haben. Der Bundesrat beobachtet diese Entwicklung aufmerksam. Sollte er zum Schluss kommen, dass die gegenwärtigen rechtlichen Grundlagen nicht ausreichen, um neuen Risiken zufriedenstellend zu begegnen, wird er die erforderlichen Massnahmen ergreifen.

2. Die Digitalpolitik des Bundes stellt den Menschen in den Mittelpunkt einer inklusiven demokratischen Informations- und Wissensgesellschaft. Die in der übergeordneten bundesrätlichen Strategie „Digitale Schweiz“ verankerten Grundsätze sind in sämtlichen Bereichen der Bundesverwaltung umzusetzen (siehe www.digitaldialog.swiss). Im Rahmen der Sektoralpolitiken gehört es überdies zu den zentralen Aufgaben des Bundes, ethische Aspekte zu berücksichtigen und – wo nötig – einen gesellschaftlichen Dialog zu ethischen Herausforderungen zu führen.

Mit der Lancierung des Nationalen Forschungsprogramms zum Thema „Digitale Transformation“ (NFP 77) will der Bundesrat, dass die Wirkungszusammenhänge sowie die konkreten Auswirkungen der digitalen Transformation in der Schweiz untersucht werden. Die drei Schwerpunkte des Programmes sind (1) Bildung und Lernen; (2) Ethik, Vertrauenswürdigkeit und Governance sowie (3) Wirtschaft und Arbeitsmarkt (siehe www.nfp77.ch). Im internationalen Kontext setzt sich die Schweiz dafür ein, dass sich ethische Verhaltensregeln in der digitalen Welt entwickeln und eingehalten werden. Die Schweiz engagiert sich hierfür aktiv in verschiedenen internationalen Organisationen und Prozessen (z.B. im Europarat, in der OECD, der UNESCO sowie als Gastgeberin des „AI for Good Global Summit“).

3. Der Bundesrat ist bestrebt, in der Bundesverwaltung eine angemessene Vertretung nach Sprachregionen und Geschlechtern zu gewährleisten. Er hat hierfür Sollwerte und Indikatoren festgelegt und entsprechende Massnahmen in der Personalstrategie Bundesverwaltung 2016 – 2019 ergriffen. Diese sollen auch in der neuen Personalstrategie Bundesverwaltung 2020 – 2023 weitergeführt werden. Insbesondere wird eine Steigerung des Frauenanteils in Kaderlohnklassen angestrebt. Dies dürfte sich positiv auf die Frauenanteile in bundesinternen Gremien auswirken und der Bundesrat wird dies weiterhin beobachten. Darüber hinaus ist auch eine fachliche ausgewogene Zusammensetzung bedeutsam. In der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung [RVOV; SR. 172.010.1] legt der Bundesrat zudem fest, dass die ausserparlamentarischen Kommissionen zu mindestens 30 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen (Art. 8c) und eine angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften aufweisen müssen (Art. 8cbis).