Verbindlichkeit in der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit
Dieser Antrag wurde eingereicht von:
Gerhard Andrey
Nationalrat
Eingereicht am: 16.03.2021
19.03.2021 - 21.3185
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Im Rat noch nicht behandelt
Seit der Einführung der gesetzlichen Pflicht zur barrierefreien Ausgestaltung digitaler Angebote (Websites und Apps) der öffentlichen Hand sind gemäss einer Studie der Stiftung „Zugang für alle“ aus dem Jahr 2016 grosse Fortschritte erzielt worden. Dennoch sind immer noch erhebliche Lücken auszumachen. Insbesondere werden immer noch zu oft Inhalte ausschliesslich in Formaten angeboten, die naturgemäss nur schwierig barrierefrei ausgestaltet werden können und deshalb oft auch nicht barrierefrei sind wie bspw. PDF-Dokumente.
Der barrierefreie Zugang auf Webseiten und Apps von Behörden, aber vor allem auch von Privatwirtschaft und Organisationen, ist eine wichtige Grundlage für eine inklusive Gesellschaft und damit für Gleichstellung und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen.
Bei Websites von privaten Firmen, insbesondere im Bereich E-Commerce, werden gemäss einer Studie von „Zugang für alle“ im 2020 sehr grosse Mängel ausgemacht. So sind von den 41 untersuchten Online-Shops, stattliche 14 Shops für Menschen mit Einschränkungen grundsätzlich als nicht zugänglich einzustufen. Viele weitere sind nur mangelhaft barrierefrei. Generell kann davon ausgegangen werden, dass nur wenige private digitale Angebote barrierefrei umgesetzt sind, da verbindliche Vorgaben fehlen.
– Ist der Bundesrat bereit, in Form eines Berichts eine Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit der Websites und Apps der öffentlichen Hand sowie privater Unternehmen und Organisationen zu erarbeiten?
– Welche Massnahmen setzt der Bundesrat heute um, behördliche Inhalte vorrangig in Web-Formaten anzubieten und die Ausgabe in Form eines Druckformats nur noch als optionale, sekundäre Ausgabe auszugestalten?
– Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, die Forderungen der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK), dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, sicherzustellen?