Identitätskarte als Teil einer zukünftigen E-ID-Lösung
Dieser Antrag wurde eingereicht von:
Gerhard Andrey
Nationalrat
Eingereicht am: 18.03.2021
19.03.2021 - 21.3310
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Im Rat noch nicht behandelt
Das deutliche Abstimmungsresultat über das E-ID-Gesetz vom 7. März 2021 hat klar zum Ausdruck gebracht, dass der Staat Herausgeber und Betreiber einer künftigen, staatlich anerkannten elektronische Identität (E-ID) sein muss, die möglichst datensparsam und dezentral eingesetzt werden kann.
Das EJPD plant die Identitätskarte in den nächsten zwei Jahren zu erneuern. Damit bietet sich die Gelegenheit, die Identitätskarte mit einer E-ID-Funktion zu versehen. Pass und Ausländerausweis sind bereits heute mit einem Chip versehen, der die beglaubigten Identifikationsmerkmale enthält. Die Prozesse und Techniken zur Herausgabe sind bereits mehrheitlich vorhanden, so dass eine solche Lösung kostengünstig umgesetzt werden kann.
Über das Ausstellen der Identitätskarte (resp. des Ausländerausweises) können zudem alle in der Schweiz lebenden Personen erreicht werden, sodass sich eine flächendeckende Verbreitung erreichen lässt. Die Inhaber*innen könnten dabei wählen, ob sie eine Identitätskarte mit oder ohne aktivierten Chip besitzen möchten, und ob dieser die E-ID-Funktion und/oder die biometrischen Daten (MRTD) enthalten soll (Opt-out).
- Inwiefern sieht der Bundesrat die physische Identitätskarte als Teil einer künftigen, staatlichen E-ID Lösung?
- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass durch die Standardisierung und Interoperabilität – auch zur eIDAS-Verordnung bezüglich der elektronischen Identifizierungsmittel und Signatur – die Grundlage geschaffen werden kann, damit die E-ID künftig auch im grenzüberschreitenden Verkehr sowie zur elektronischen Unterschrift zum Einsatz kommen kann?
- Prüft der Bundesrat die Möglichkeit, via Funk (NFC) ausgelesene Identitäts-Daten des künftigen Identitätskarten-Chips als Basis zu verwenden, um sich rein elektronisch via Mobiltelefon oder PC ausweisen zu können?
- Inwieweit sieht der Bundesrat das Problems des langen Lebenszyklus von Identitätskarten gelöst, indem die Chips softwaremässig aufdatiert, die Karten automatisch durch neue ersetzt oder neue Funktionen von Begleitapps hinzugefügt werden?
- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass entsprechenden Apps als Open Source Software für alle gängigen Plattformen (Mobiltelefon, PCs) und unter Verwendung von offenen Standards und Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden könnten, damit ein Ökosystem ohne unnötige Abhängigkeiten entstehen kann?