E-ID Vernehmlassung

Themen: Digitale Nachhaltigkeit, E-ID, Vernehmlassung, Wahlen


Open Hearing zur neuen E-ID

 

Nachdem die E-ID in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 abgelehnt wurde, hat am 29. Juni 2022 der Bundesrat die Vernehmlassung für die neue E-ID eröffnet. Es geht darum, mit der neuen elektronischen Identität den Nutzer*innen zu ermöglichen sich digital ausweisen zu können. Zusammen mit dem Bundesamt für Justiz wird Parldigi am Dienstag, 20. September 2022 ein Open Hearing zur Vernehmlassung der neuen E-ID durchführen. 

 

Kurz nach der Ablehnung des ersten Gesetzesentwurfes wurden sechs neue Motionen für eine vertrauenswürdige staatliche E-ID eingereicht. Nebst Andrey Gerhard, Franz Grüter, Min Li Marti, haben sich auch Jörg Mäder, Simon Stadler, und die FDP Fraktion zu Wort gemeldet und den Bundesrat beauftragt, ein staatliches elektronisches Identifikationsmittel zum Nachweis der eigenen Identität (Authentifizierung) in der virtuellen Welt, vergleichbar mit Identitätskarte oder Pass in der physischen Welt, zu schaffen. Die parlamentarische Gruppe digitale Nachhaltigkeit, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz, wird am Dienstag, 20. September 2022 von 13:30 bis 14:30 Uhr ein virtuelles Open Hearing zur neuen E-ID veranstalten.

In der Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. Juni 2022 wird erklärt, dass mit der neuen E-ID sich Nutzerinnen und Nutzer sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können sollen. Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine E-ID beantragen können. Weiter wird erläutert, dass:

Der Bund soll eine App für das Smartphone anbieten, in der die E-ID sicher verwaltet werden kann. Die E-ID kann sowohl im Internet – zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs – als auch im analogen Kontext – beispielsweise zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol – zum Einsatz kommen. Anders als bei der abgelehnten Vorlage ist der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich und betreibt die Infrastruktur, welche als Grundlage für die E-ID dient.

Der staatliche digitale Identitätsnachweis

Mit der neuen E-ID sollen sich Nutzerinnen und Nutzer sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine E-ID beantragen können.

Der Bund soll eine App für das Smartphone anbieten, in der die E-ID sicher verwaltet werden kann. Die E-ID kann sowohl im Internet – zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs – als auch im analogen Kontext – beispielsweise zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol – zum Einsatz kommen. Anders als bei der abgelehnten Vorlage ist der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich und betreibt die Infrastruktur, welche als Grundlage für die E-ID dient.

Datenschutz wird gewährleistet

Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlichen E‑ID sollen grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll – wie in den Motionen gefordert – durch das System selber (Privacy by Design), aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) sowie eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet werden. Der Bundesrat will das Gesetz zudem technologieneutral formulieren, um auf Entwicklungen reagieren zu können. In jedem Fall soll das Schweizer E-ID-System internationale Standards einhalten, damit die E-ID dereinst auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden kann.

Die Nutzung einer E-ID ist freiwillig und kostenlos. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen eine E-ID zum Einsatz kommen kann, werden weiterhin auch in einem analogen Prozess angeboten. Gleichzeitig müssen alle Behörden, auch Kantone und Gemeinden, die E-ID akzeptieren, wenn sie eine elektronische Identifizierung vornehmen, so zum Beispiel bei der Ausstellung einer Wohnsitzbestätigung oder eines Betreibungsregisterauszugs.

Vertrauensinfrastruktur auch für weitere digitale Nachweise

Die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur soll auch von kommunalen und kantonalen Behörden sowie Privaten genutzt werden können (Ökosystem). Heute werden Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen oder Betreibungsregisterauszüge sowie Diplome oder Tickets und Mitgliederausweise meist physisch oder allenfalls als PDF-Dokument ausgestellt. Mit der geplanten Infrastruktur sollen diese künftig auch als digitale Nachweise herausgegeben und in der vom Bund zur Verfügung gestellten App sicher verwaltet werden können.  Die Öffnung der Infrastruktur für Private kann schrittweise erfolgen.

 

Vorentwurf E-ID Gesetz
Erläuternder Bericht E-ID Gesetz

 

 

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