Gerhard Andrey

Nationalrat

Eingereicht am: 16.06.2022

16.06.2022 - 22.3750
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Im Rat noch nicht behandelt

Der Bundesrat hat im Frühling die Absicht geäussert, aus dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) ein Bundesamt schaffen zu wollen. Überraschend schnell, zumal er Anfang Jahr meine Interpellation (21.4389) mit der gleichen Forderung zwar durchaus wohlwollend aber dennoch eher zurückhaltend kommentiert hatte.

Es stellt sich nun die Frage, welche Aufgabenteilung der Bundesrat zwischen zivilen und militärischen Cybersicherheitsaufgaben sieht. Es gibt Stimmen aus dem Parlament, welche eine einzige Behörde für Cybersicherheit fordern, was in Anbetracht der Komplexität aus verschiedenen Gründen kaum zielführend ist. Cybersicherheit betrifft andauernd und auch in Friedenszeiten alle Tätigkeiten im digitalen Raum, sei dies auf individueller, unternehmerischer oder politischer Ebene. Der Bundesrat hat in der Vergangenheit mehrfach bei der Beantwortung parlamentarische Anfragen eine Arbeitsteilung bestätigt.

1. Ändert sich aus der Sicht des Bundesrates etwas an seiner Auffassung der Arbeitsteilung zwischen zivilen und militärischen Behörden, wenn nun aus dem NCSC ein Bundesamt geschaffen werden soll?

2. In der IT-Szene sind viele grundrechtsinteressierte Spezialist*innen engagiert, welche kaum zu motivieren wären, für eine militärische Behörde zu arbeiten. Ist sich der Bundesrat der Problematik bewusst, dass Fachkräfte fehlen dürften, würden zu viele Aufgaben militärisch eingestuft?

3. Ist die Arbeitsteilung für die Ausgestaltung eines zivilen Cybersicherheits-Bundesamts bereits heute klar genug?

4. Falls nein, ist der Bundesrat bereit, in einem Bericht eine klare Aufgabenteilung mit möglichst hohem Anteil an zivilen Behördenaufgaben zu erarbeiten?

 

STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 24.08.2022

Frage 1: Am 18. Mai 2022 hat der Bundesrat entschieden, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) in ein Bundesamt zu überführen. Der Entscheid stützte sich auf eine Voranalyse verschiedener Szenarien, welche Form am geeignetsten ist, damit das NCSC seine Aufgaben im Bereich Cybersicherheit bestmöglich wahrnehmen kann.

Mit dem Entscheid, ein Bundesamt für Cybersicherheit zu schaffen, signalisierte der Bundesrat seine Bereitschaft, die Kapazitäten für die zivile Cybersicherheit auf Bundesebene zu stärken. Mit der Annahme des Postulats 22.3368 erklärte sich der Bundesrat gleichzeitig bereit zu prüfen, ob und wie die subsidiäre Unterstützung der Armee im Bereich der zivilen Cybersicherheit in Zukunft weiterentwickelt werden kann.

Frage 2: Der Fortschritt der Arbeiten im Rahmen des Kommandos Cyber der Schweizer Armee zeigt, dass die Armee wettbewerbsfähig ist und ein breites Ökosystem von Spezialistinnen und Spezialisten mobilisieren kann. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass die Kompetenzprofile der Fachpersonen für Cybersicherheit, für die Strafverfolgung von Cyberkriminalität und für die Cyberabwehr unterschiedlich sein können.

Frage 3: Die konkrete Aufgabenzuweisung des künftigen Bundesamtes wird bis Ende Jahr geregelt. Sie wird von der aktuellen Aufgabenteilung ausgehen und prüfen, ob und wo diese allenfalls angepasst oder überdacht werden muss.

Frage 4: Der Bundesrat wird das Parlament über die Ergebnisse der Arbeiten zur Organisation des neuen Bundesamtes informieren.