Finanzierung von dezentralen Digitalisierungsprojekten
Dieser Antrag wurde eingereicht von:
Gerhard Andrey
Nationalrat
Eingereicht am: 13.10.2022
13.10.2022 - 22.4255
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Motion an 2. Rat
Der Bundesrat wird beauftragt, bestehende, befristete Finanzierungsgefässe so auszugestalten, dass damit auch digitale Projekte, welche Interoperabilität und Mehrfachnutzung digitaler Behördenprozesse (E-Government) und Wahrnehmung politischer Teilhabe (CivicTech) ermöglichen, in der Bundesverwaltung sowie subsidiär in Gemeinden und Kantonen gefördert werden. Für die Zuteilung der Mittel ist ein schlanker Prozess zu erarbeiten. Zudem sind die Zuteilungskriterien periodisch zu überprüfen.
Für die Wirkungsmessung sind Metriken zu etablieren, um quantitative und qualitative Aussagen beispielsweise über Zeitersparnis für Behördengänge, Erhöhung der Nutzungsakzeptanz oder andere wesentliche Verbesserungen machen zu können.
BEGRÜNDUNG
Das aktuell nur auf Goodwill basierende Zusammenspiel zwischen den unterschiedlichen Staatsebenen stellt eine Hürde dar, um erfolgreich transversale, digitale Zusammenarbeit zu verwirklichen. Offene, bindende Standards sind jedoch Dreh- und Angelpunkt erfolgreicher Digitalisierung.
Mit dem Gesetz über die Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG; 22.022 s) hat der Bund eine Grundlage für übergreifende Projekte strategischer Tragweite geschaffen. Damit wird jedoch aus Sicht der Finanzkommission zu wenig Breitenwirkung erzielt. Sie fordert deshalb zusätzliche Anreize zur Förderung derjenigen Projekte, die nicht zentral koordiniert werden müssen, aber so gebaut werden, dass sie Medienbruchfreiheit fördern und von anderen wiederverwendet werden können. Die Kommission geht dabei von einer Zweidrittel-Bundesbeteiligung aus.
Die Grundlage hat der Bundesrat mit seiner Unterstützung und Kommunikation im Zusammenhang mit den Forderungen der Motion 20.4260 der FK-N („Zukunftsfähige Daten-Infrastruktur und Daten-Governance in der Bundesverwaltung“) gelegt. Vom Bund unterstütze Projekte müssen mit dieser Motion kompatibel sein.
Um die Wirkung der eingesetzten Mittel und Wiederverwendung zu maximieren, müssen die Projekten unter etablierte open-source Lizenzen (Public Money, Public Code) gestellt und zentralisiert veröffentlicht werden.
Die Projekte müssen transparent geführt werden, konsequent nutzerzentrierte Methoden anwenden und bezüglich Cybersicherheit und Energieeffizienz auf dem neusten Stand der Technik sein. Die finanzielle Unterstützung darf nicht für Betriebskosten, Softwarelizenzen, software-as-a-service und anderen wiederkehrenden Kosten zur Verfügung stehen.
ANTRAG DES BUNDESRATES VOM 23.11.2022
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.