OSS Strategie

Themen: Bundesrat, Bundesverwaltung, Öffentliche Beschaffung, Open Source, Vorstoss


Mit einem lachenden und einem weinenden Auge hat die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit (Parldigi) die Medienmitteilung des Bundesrates zu Open Source Software zur Kenntnis genommen. Es ist bedauerlich, dass der Bundesrat keinen Handlungsbedarf erkennt, die Beschaffung von Open Source Software zu priorisieren und die Freigabe von Open Source Software zu beschleunigen. Parldigi befürwortet jedoch die geplante Erneuerung der Open Source Strategie der Bundesverwaltung, wodurch Einsatz und Weiterentwicklung von Open Source Software gefördert wird.

Das Postulat 14.3532 „Open Source in der Bundesverwaltung. Standortbestimmung und Ausblick“ von Edith Graf-Litscher löste die Evaluation der bisherigen Open Source Strategie aus. Erstaunlich dabei ist, dass der Bundesrat in diesem Bericht den grundlegenden Unterschied zwischen Open Source Software (die im Übrigen auch lizenziert ist, entgegen der Aussage in der Medienmitteilung) und proprietärer Software noch immer nicht erkennt: Währenddem proprietäre Software nur von einem einzigen Anbieter verkauft und weiterentwickelt werden kann, ermöglicht Open Source Software die uneingeschränkte Nutzung und die freie Anbieterwahl für die Weiterentwicklung. Eine Gleichbehandlung in der IT-Beschaffung ist deshalb nicht logisch, denn es handelt sich um zwei grundlegend verschiedene Lizenzierungsmodelle. Der Kanton Bern hat dies verstanden. In den letzten Monaten hat er mehrmals öffentliche Ausschreibungen mit dem Zuschlagskriterium „Investitionsschutz“ getätigt, mit dem er Software-Angebote unter einer Open Source Lizenz höher bewertet als proprietäre Produkte (siehe bspw. „IT@KOS Beschaffung Schulverwaltungs-Lösung„). Parldigi wird sich auf Bundesebene deshalb weiterhin einsetzen, die materiell korrekte Beurteilung von Open Source Lösungen bei öffentlichen Beschaffungen zu erreichen.

Bedauernswert ist auch, dass sich der Bundesrat noch immer nicht entschieden hat, wie die Bundesverwaltung Software unter einer Open Source Lizenz veröffentlichen kann. Balthasar Glättli hatte diese Abklärung bereits vor über zwei Jahren im Postulat 14.4275 „Wie kann die Freigabe von Open-Source-Software durch die Bundesverwaltung explizit erlaubt werden?“ gefordert. Gleichzeitig tätigen bereits verschiedene Schweizer Städte (bspw. Stadt Bern mit „Ki-Tax“ und „Submiss“), Kantone und auch Bundesämter Open Source Software Freigaben. Auf europäischer Ebene ist es seit vielen Jahren Normalfall, dass Behörden Fachanwendungen als Open Source Software veröffentlichen. Dabei empfiehlt das Europäische Interoperability Framework Behörden explizit Open Source Freigaben zu tätigen. Und kommende Woche werden in Lissabon im Rahmen der „Sharing and Reuse Awards“ erstmals gar öffentliche Stellen für ihre Open Source Anwendungen honoriert.

Erfreut hat Parldigi jedoch zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat bis Ende 2018 bestrebt ist, eine überarbeitet Open Source Strategie zu entwickeln. Parldigi erwartet, dass dadurch die bereits eingesetzte Open Source Software in der Bundesverwaltung analysiert werden kann, Migrationen weg von proprietärer Software unterstützt werden, die Compliance mit Open Source Lizenzen sichergestellt wird und weitere Potentiale der Open Source Nutzung und Weiterentwicklung erschlossen werden.

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