Open-Source-Kompetenzzentrum
Dieser Antrag wurde eingereicht von:
12.06.2009 - 09.3680
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt
Eingereichter Text
Für SAP, Oracle und GEVER gibt es bereits ein IT-Kompetenzzentrum. Der verstärkte und professionelle Einsatz von Open Source Software benötigt ebenfalls neue Kompetenzen in der Bundesverwaltung. Deshalb soll wie in Deutschland und in Holland auch in der Schweiz ein verwaltungsinternes Open-Source-Kompetenzzentrum mit den notwendigen personellen Ressourcen geschaffen werden. Folgende Dienstleistungen sollen erbracht werden:
1. Koordination von Einsatz und Weiterentwicklung von Open-Source-Software in der öffentlichen Verwaltung;
2. Gemeinsame Software-Entwicklungen unter Open-Source-Lizenzen vorantreiben;
3. Pflegen und Bereitstellen von Open-Source-Software Produktestandards;
4. Fördergelder für IT-Projekte entsprechend ihrem Anteil von Open-Source-Software verteilen;
5. Das Beziehungsnetz mit Verwaltungsstellen, Software-Firmen und der wissenschaftlichen Forschung fördern;
6. Den Austausch von Wissen (Informationen, Fallstudien, Erfahrungen etc.) fördern;
7. Gezielte, nicht wettbewerbsschädigende Hilfsmittel und Open-Source-Software für Schweizer KMU bereitstellen.
Antwort des Bundesrates vom 17.02.2010
Die folgenden strategischen Grundsätze der Open-Source-Strategie des Bundes sind generell die Basis für den Einsatz sowohl von Open Source Software (OSS) als auch von Closed Source Software (CSS):
- Gleichbehandlung von OSS und CSS
- Wiederverwendbarkeit von eigenentwickelter Software
- Voraussetzungen schaffen für den Einsatz von OSS
Kompetenzzentren für Beschaffung, Entwicklung und Betrieb von IKT-Systemen wurden dort eingerichtet, wo die Vereinheitlichung und Bündelung unternehmenskritischer Leistungen dringend erforderlich ist. So verbessern z.B. die Kompetenzzentren SAP vor allem die Leistungen für das Finanz- und Personalwesen, die Logistik und die Bewirtschaftung der Bundesimmobilien. Oder das Kompetenzzentrum Internet unterstützt die Internet-basierten Auftritte und Dienstleistungen der Bundesstellen für Bürger, Wirtschaft und die eigene Verwaltung.
Für den Aufbau eines Open-Source-Kompetenzzentrums fehlen heute solche Voraussetzungen aus Geschäftssicht. Je nach IKT-Funktion, welche für die Unterstützung eines Geschäftsprozesses benötigt wird, ist in der Regel ein „make-or-buy‘-Entscheid zu treffen. Dieser erfolgt neben den spezifisch OSS-relevanten Kriterien – Verfügbarkeit des Quellcodes und lizenzkostenfreie Nutzung – aufgrund weiterer wichtiger Kriterien wie etwa garantierte Weiterentwicklung und Releasefähigkeit, garantierter Support und Wartung, rechtlich gesicherte und wirtschaftliche Bezugskonditionen, Unterstützung von offenen Standards, Formaten und Schnittstellen sowie die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Produkten und Leistungen. Unter dem aktuellen Spardruck können zudem keine neuen Aufgaben des Bundes finanziert werden.
Zu den in der Motion vorgeschlagenen Dienstleistungen eines Kompetenzzentrums des Bundes kann folgendes festgehalten werden:
- Die Vorschläge 1, 5 und 6 sind bereits heute durch die aktive Mitarbeit der Bundesverwaltung und insbesondere des Informatikstrategieorgans Bund (ISB) in folgenden Gremien und bei Veranstaltungen erfüllt: LiSoG, /ch/open, Behördentage, SIK Arbeitsgruppe OSS, OSS Community des Bundes, Beteiligung an FOSS-Studien, eCH.
- Zum Vorschlag Nr. 2: Die Förderung der für die Schweiz angepassten General Public License (GPL-CH) und der Swissforge der SIK durch die Bundesverwaltung erfüllen dieses Anliegen bereits. Dieses Anliegen betrifft nicht primär die Bundesverwaltung, sondern gilt vielmehr für die öffentliche Hand und für alle Unternehmen der Schweiz.
- Zum Vorschlag Nr. 3: Das Enterprise Open Source Directory (http://www.eosdirectory.com) und die Kataloge unter opengovernment.ch führen zu starken Anreizen, für das betreffende Einsatzgebiet das bereits erhältliche Open Source Produkt einzusetzen, was einer Standardisierung nahe kommt.
Die Informatikrat Bund hat für bestimmte Einsatzgebiete in der Bundesverwaltung auch den Einsatz von OSS-Produkten zum verbindlichen Standard erklärt. So sind z.B. SuSE-Linux und Geocat II (Geographischer Geodatenkatalog von swisstopo) bundesweite Produktstandards.
- Zum Vorschlag Nr. 4: Dieser Vorschlag widerspricht nicht nur dem strategischen Grundsatz der OSS-Strategie „Gleichbehandlung von OSS und CSS“, sondern auch den in Artikel 94 der Bundesverfassung verankerten Grundsätzen der Wirtschaftsordnung. Die Verteilung von Fördermitteln für IT-Projekte mit Open Source Software stellt eine Diskriminierung der übrigen IT-Projekte dar und führt insofern zu Wettbewerbsverzerrungen. Gemäss Bundesgesetz über Subventionen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) setzt das Ausrichten von Fördermitteln einen Erlass voraus, dieser fehlt jedoch. Soweit die Massnahme vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweicht oder sich gegen den Wettbewerb richtet, muss sie überdies in der Verfassung verankert sein. Auch dieses Erfordernis ist nicht erfüllt.
- Zum Vorschlag Nr. 7: Die KMU-Förderung ist bislang kein explizites Ziel der Informatikstrategie der Bundesverwaltung. Im Zusammenhang mit der Förderung der KMU stellt das Seco verschiedene Instrumente und eine Plattform zur Verfügung.