Themen: Bitcoin/Blockchain, Juristisches, Vorstoss


Gastkommentar von Luzius Meisser, Präsident der Bitcoin Association Switzerland:

bericht

Der Bundesrat hat letzte Woche das Bitcoin-Postulat der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit beantwortet. Der Bericht des Bundesrats kommt zum Schluss, dass Bitcoin vom bestehenden Rechtsrahmen abgedeckt ist und kein Handlungsbedarf besteht. Zudem wird Bitcoin als Zahlungsmittel eingeordnet und klare Kriterien aufgestellt, die erfüllt sein müssen, um auch als Geld zu gelten.

Diese Feststellungen sind ein wichtiger Schritt für die Rechtssicherheit von Bitcoin und anderen Crypto-Währungen in der Schweiz. Rechtssicherheit ist essentiell für die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort. Gerade heute bin ich wieder von einem internationalen Startup kontaktiert worden, das aufgrund des Berichts des Bundesrats erwägt, in der Schweiz eine Tochtergesellschaft zu gründen. Andere, zum Beispiel Ethereum mit seinem 33-köpfigen Team, haben sich bereits früher bewusst in der Schweiz angesiedelt.

Das schweizerische System der Selbstregulierungsorganisationen ist hier ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Es erlaubt es nämlich, in relativ kurzer Zeit in neuartigen Geschäftsfeldern rechtlich anerkannte Standards zu schaffen. Der Digital Finance Compliance Organization, die dieses Anliegen umsetzt, haben sich bereits sieben Unternehmen angeschlossen.

Fazit: So wie Swatch die Uhrenbranche aufgemischt hat, hat Crypto-Finance das Potential, den Finanzsektor zu erneuern, wenn wir die richtigen Kristallisationspunkte dafür bieten.

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