Stellungnahme von Parldigi zum E-ID Gesetzesentwurf
Themen: Bundesrat, Bundesverwaltung, E-ID, Vernehmlassung
Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf für ein Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz)
Sehr geehrte Frau Bundesrätin,
Sehr geehrte Damen und Herren
Namens der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit Parldigi bedanken wir uns für die Möglichkeit, unsere Position zum Entwurf für ein Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) darzulegen und reichen Ihnen hiermit unsere Stellungnahme ein.
Die digitale Welt verlangt für eine Vielzahl von Dienstleistungen unsere Identifikation als Nutzer. Manchmal genügen dazu einige Angaben zur Person, z.B. eine gültige Email-Adresse oder bloss eine Kreditkartennummer. Manchmal sind aber Informationen nötig, die von einer staatlichen Stelle beglaubigt sein müssen, weil die Applikation besonders heikel ist. Beispiele sind das elektronische Patientendossier, das E-Voting oder ein Strafregisterauszug. Wie in der nicht-digitalen Welt benötigen wir dann einen amtlichen Ausweis, welcher unsere Identität staatlich nachweist.
In der nicht-digitalen Welt hat der Staat dazu bereits vor langer Zeit hoheitliche Institutionen und Verfahren eingerichtet, über welche wir einen solchen amtlichen Ausweis beziehen können. Die Glaubwürdigkeit der Schweizer Ausweispapiere, insbesondere des Schweizer Passes, ist legendär und Basis für zahllose Geschäftstransaktionen. Wir vertrauen dem Schweizer Pass, weil er vom Staat und nicht von einer privaten Unternehmung oder Organisation ausgestellt wird.
Glaubwürdigkeit und Vertrauen sind auch in der digitalen Welt elementar für den Aufbau erfolgreicher Geschäftsbeziehungen. Wir wissen, dass dieses Vertrauen bei digitale Dienstleistungen leider nicht immer gerechtfertigt ist.
Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen empfehlen wir, den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf und das darin abgebildete Konzept (namentlich das „Konzept 2016“ des fedpol „Staatlich anerkannte elektronische Identifizierungsmittel (E-ID)“) grundsätzlich zu überarbeiten und dabei die folgenden prinzipiellen Punkte zu berücksichtigen:
(i) der staatliche elektronische Identitätsnachweis (staatliche E-ID) soll eine hoheitliche Staatsaufgabe bleiben, welche nicht an mehrere konkurrierende nichtstaatliche Identitätsdienstleister abgegeben wird;
(ii) der Staat gibt die staatliche E-ID entweder alleine heraus oder beauftragt maximal einen Dritten, diese hoheitliche Aufgabe im Auftrag des Staates wahrzunehmen;
(iii) die Nutzung der staatlichen E-ID soll für bestimmte Anwendungen zwingend sein (z.B. in den hoheitlichen Anwendungsbereichen E-Government und E-Health).
Wir setzen uns dafür ein, dass der Vorentwurf des E-ID-Gesetzes in diesem Sinn überarbeitet und ein pragmatischer Weg für eine rasche Umsetzung gesucht wird. Die bereits seit längerer Zeit bestehenden Personenregister stellen aus unserer Sicht eine völlig ausreichende Basis für die Realisierung der staatlichen E-ID dar. Eine Erschliessung dieser Register für den staatlichen elektronischen Identitätsnachweis ist daher umgehend auf rechtlicher, organisatorischer und technischer Ebene zu prüfen.
Der staatliche elektronische Identitätsnachweis ist für die digitale Zukunft der Schweiz von zentraler Bedeutung. Die staatliche E-ID soll so rasch wie möglich auf Basis der bestehenden Personenregister mit minimalem Aufwand realisiert und für alle Einwohner und Bürger der Schweiz flächendeckend eingeführt werden.
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[…] Parldigi befürwortet diese Forderung: Es liegt in der Verantwortung des Bundesrates, die Weichen für einen nachhaltigen Umgang mit den Patientendaten zu stellen. Bei der Beschaffung und Ausgestaltung der Infrastruktur für ePatientendossiers ist darauf zu achten, wer aus der Digitalisierung im Gesundheitswesen auf welche Art Vorteil ziehen könnte. Insbesondere bei ausgelagerten Patientenakten gilt es dafür zu sorgen, dass keine ungerechtfertigte Bearbeitung der Daten durch Dritte erfolgt. Des Weiteren ist die noch ungeklärte Frage der Personenidentifikation ein zentrales Thema. Neben dem digitalisierten Gesundheitswesen werden auch weitere Anwendungen, wie das eVoting und eGovernment, mit einer elektronischen Personenidentifikation ermöglicht. Dazu hat sich Parldigi bereits mit der Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf für ein Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) geäussert. […]
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