Rückblick Parldigi Open Hearing zum elektronischen Patientendossier
Themen: Bundesverwaltung, elektronisches Patientendossier (EPD), Gesundheit, Open Hearing
Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit führte unter der Leitung des Co-Präsidiums von Edith Graf-Litscher und Christian Wasserfallen am 9. Dezember 2014 in Bern ein Open Hearing zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) durch. Nun sind die Videoaufzeichnungen der Referate und der Diskussion sowie die Folien und Fotos des Anlasses veröffentlicht.
Neben Salome von Greyerz vom BAG (siehe PDF der Folien) erläuterten Urs Stromer von der IG eHealth und Post, Urs Stoffel von der Ärztekammer Kt. Zürich und der FMH (siehe PDF der Folien), Maja Ingold (Nationalrätin EVP, ZH und Mitglied der SGK-N) sowie Volker Birk vom Chaos Computer Club (siehe PDF der Folien) den Nutzen, die Chancen aber auch mögliche Risiken eines elektronischen Patientendossiers aus unterschiedlichen Perspektiven. Grundsätzlich zeigte sich, dass die Akzeptanz des elektronischen Patientendossiers bei allen beteiligten Akteuren gut ist. Selbst der Chaos Computer Club attestiert dem Bund – im Gegensatz zu anderen Ländern – einen vorbildlichen Umgang mit den persönlichen Daten, die zukünftig im elektronischen Patientendossier erfasst werden sollen.
Allerdings wurden auch kritische Punkte aufgezeigt: So sei es unerlässlich, dass dem Patienten keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen, wenn dieser nicht zur Führung eines elektronischen Patientendossiers gewillt sei. D.h. es dürfe keine Versicherungsmodelle geben, die einen Anreiz (z.B. in Form von Prämienverbilligungen) zur Führung eines elektronischen Patientendossiers bieten. Zudem müsse ein massenhafter Zugriff auf die Daten im elektronischen Patientendossier verhindert werden. Die Einschränkung der Anzahl der Zugriffe auf Patientendaten innerhalb einer bestimmten Zeitspanne würde helfen, einem Missbrauch der Daten entgegen zu wirken.
Aus der Sicht der IG eHealth betonte Urs Stromer die Wichtigkeit der adäquaten Anschubfinanzierung durch den Bund. Es stünden Maximalforderungen bezüglich Sicherheit und Prozesse der im EPDG vorgesehenen Anschubfinanzierung gegenüber. Nur wenn der Bund die nötigen Mittel zur Verfügung stelle, könne die Industrie ihre Aufgabe auch wirklich gut und richtig lösen.
Ein weiterer Punkt, der von den anwesenden Akteuren erwähnt wurde und zukünftig wohl thematisiert werden wird, ist die doppelte Freiwilligkeit. Es zeigte sich, dass diesbezüglich innerhalb der Leistungserbringer unterschiedliche Betrachtungsweisen existieren. Insgesamt war die Veranstaltung gut besucht und bot verschiedenen Akteuren die Möglichkeit, ihre Sicht auf das EPDG zu erörtern.
Videoaufzeichnungen
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Grundsätzlich eine gute Sache. Folgende Aussage ist aber völlig unverständlich:
„So sei es unerlässlich, dass dem Patienten keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen, wenn dieser nicht zur Führung eines elektronischen Patientendossiers gewillt sei. D.h. es dürfe keine Versicherungsmodelle geben, die einen Anreiz (z.B. in Form von Prämienverbilligungen) zur Führung eines elektronischen Patientendossiers bieten.“
Im Umkehrschluss heisst das, dass Patienten, welche mit der Führung eines elektronischen Patientendossiers Eigenverantwortung wahrnehmen und zu einer besseren Qualität und Kosteneffizienz des Gesundheitswesens beitragen, nicht belohnt werden dürfen.
Diese absurde Argumentation gleicht übrigens jener, mit der die Managed Care-Vorlage bekämpft wurde: „Man darf doch die Leute nicht benachteiligen, welche keine Verantwortung im Gesundheitswesen übernehmen wollen.“ Mit so einer Denkweise wird das elektronische Patientendossier noch viele Jahrzehnte brauchen, um sich durchzusetzen.
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