Gesamtpräsentation E-ID Open Hearing

Themen: Allgemein, Bundesverwaltung, Digitale Nachhaltigkeit, E-ID, Events, Vernehmlassung


Rückblick: Open Hearing zur neuen E-ID

 

Am 20. September 2022 veranstaltete die Parlamentarische Gruppe digitale Nachhaltigkeit ein Open Hearing zu der neuen E-ID Gesetzgebung. 

 

Parldigi Co-Präsidentin und Nationalrätin Edith Graf-Litscher eröffnete das Open Hearing und hiess die über 100 interessierten online-Teilnehmenden und die Referierenden herzlich willkommen. Es folgte eine Ausführliche Vorstellung der E-ID Vorlage durch Dr. iur. Michael Schöll, Direktor Bundesamt für Justiz und Christian Heimann, Fachspezialist E-ID beim Bundesamt für Polizei (fedpol), der die technischen Aspekte der neuen E-ID beleuchtete.

 

Gerhard Andrey, Parldigi Kernteam-Mitglied und Nationalrat bemerkte in der anschliessenden politischen Würdigung mit Freude, dass es seit der eingereichten fraktionsübergreifende Motion im Frühjahr 2021 einen sehr transparenten und inklusiven Prozess und Austausch gegeben hat. Er betonte, dass möglichst viele Menschen an eine E-ID kommen und den Nutzen sehen und verstehen müssen. Nur durch eine gute Durchdringung kann das Kernelement der Identifizierung im digitalen Raum umgesetzt werden. Auch da wird eine Balance benötigt wie das On-Boarding gemacht wird und wie die Bevölkerung zu einer E-ID kommtFür die Interaktion zwischen Unternehmen mit dem Staat wird ein gutes digitales Fundament benötigt, damit auch die Unternehmen die Integration der E-ID umsetzen. Komponente müssen Open Source sein und Software Development Kits müssen zugänglich und in eigene Apps einbaubar sein. Eine weitere Herausforderung könnte das Risiko der Überidentifikation sein, so Andrey. Es sollte nicht unnötig eingefordert werden können.

Die Perspektive der Wirtschaft wurde von Stéphane Mingot, Head of Adnovum Incubator vertreten. In verschiedenen Interaktionen mit Vertretern der Wirtschaft zum Thema E-ID hat er festgestellt, dass der Vorschlag für eine neue E-ID auf eine breite positive Resonanz innerhalb der Privatwirtschaft stösst. Die Geschwindigkeit und Transparenz des Gesetzgebungsprozess wird von allen Beteiligten sehr geschätzt. Zudem werde es begrüsst, dass Bürger*inne einen universell einsetzbaren Identitätsnachweis mit einem hohen Datenschutz bringe und die online Anmeldungen und den On-Boarding Prozess vereinfacht und sicherer macht. In Bezug auf digitale Transformation kann die E-ID ihr richtiges Potential erst entwickeln, wenn sie in ein E-ID Ökosystem eingebaut wird. Beim Aufbau soll deshalb dem E-ID Ökosystem die gleiche Aufmerksamkeit geschenkt werden, wie der E-ID selbst. Zwei prioritäre Themen, die angegangen werden sollen, erklärt Mingot, sind Governance zur Nutzung der Vertrauensinfrastruktur. Sie definiert die Rollen Akteure und die Spielregeln. Somit wird unter anderem die Regel der Identifikation der Beteiligten, und die Gebührenstruktur der Gestaltung der E-ID berücksichtigt. Weiter soll sich der Bund auf die Governance des Ökosystems fokussieren. Das zweite Thema, dass Stéphane Mingot als prioritär hervorhebt, ist die Akzeptanz der E-ID in der Bevölkerung.

 

 

Anschliessend präsentierte Erik Schönenberger, Geschäftsleiter Digitale Gesellschaft, die Perspektive der Zivilgesellschaft. Er bemerkte, dass nach knapp eineinhalb Jahren zwar zum gleichen Thema wieder ein Open Hearing durgeführt werde, jetzt aber unter ganz anderen Vorzeichen. Die Digitale Gesellschaft begrüsst das E-ID-Gesetz und ist mit der Stossrichtung der Neuauflage einverstanden. Im Gegensatz zum ersten Gesetzesvorschlag gibt es nun einen elektronischen Ausweis und nicht nur ein Login. Und die Herausgabe wird nun durch den Bund bzw. den Staat durchgeführt und geregelt und nicht durch Private. Schönenberger betont aber auch, dass es noch Kritikpunkte gibt, vor allem im Bereich des Datenschutzes und des Vertrauens, das dadurch mit der Bevölkerung etabliert werden soll. Aus zivilgesellschaftlicher Sicht erwähnt er zudem noch die Überidentifikation als blinder Fleck. Es bestehe die Bedrohung, dass es in alltäglichen Aktivitäten eine Voraussetzung wird, sich ausweisen zu müssen. Essentiell hierbei sei, dass die Erfordernis des elektronischen Nachweises gesetzlich auf das unbedingt Erforderliche beschränkt wird, und dass andernfalls eine informierte und explizite Zustimmung stattfindet.

 

 

Die Aufnahme der Veranstaltung ist auf BigBlueButton öffentlich zugänglich.

Kommentar erfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert