Einheitlicher gesetzlicher Rahmen für die Publikation und Nutzung nicht personenbezogener Daten und Dienste der Bundesverwaltung (Open-Government-Data-Gesetz)
Für die Publikation und Nutzung der nichtpersonenbezogenen Daten und Dienste der Bundesverwaltung wird ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen mit den folgenden Punkten geschaffen: 1. Geltungsbereich Alle nichtpersonenbezogenen Daten und Dienste, welche die Bundesverwaltung (i. S. v. Art. 2 RVOG) im Rahmen ihrer Tätigkeit produziert oder sammelt. 2. Publikation und Zugang Grundsätzlich werden alle nichtpersonenbezogenen Daten und…