Parlamentarische Initiative: Medien in die Bundesverfassung
Artikel 93 der Bundesverfassung soll wie folgt geändert werden: Art. 93 Medien Abs. 1 Die Gesetzgebung über die Medien ist Sache des Bundes. Abs. 2 Die Medien tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse…