Risikogerechte Eingrenzung und Definition des Einlagebegriffs
Der Bundesrat wird beauftragt, den Einlagenbegriff aus Artikel 1 Absatz 2 BankG und Artikel 2 Buchstabe a der BankV risikogerecht einzugrenzen und zu definieren. Die gegenwärtig weite Auslegung durch die Finma behindert innovative Blockchain-Startup Unternehmen, deren Geschäftsmodelle als Bankengeschäft qualifiziert werden, ohne dass der dem Einlagebegriff zugrundeliegende Schutzgedanke dies erfordern würde. Begründung: Für die…