Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes
Seit der Inkrafttretung des Öffentlichkeitsgesetzes am 1. Juli 2006 haben alle Personen die Möglichkeit, Informationen und Dokumente der Bundesversammlung zu erhalten, solange diese nicht die Privatsphäre verletzen oder die Sicherheit des Landes gefährden. Dies ist hinsichtlich der transparenten Verwaltungsführung zu begrüssen. Allerdings hat das Institut de hautes études en administration publique (IDHEAP) in einer Evaluation…