Mitgliedschaft Verein Parldigi
Gestützt auf Art. 5 der Statuten des Vereins Parldigi (6. Dezember 2021) können natürliche und juristische Personen Mitglied bzw. Gast des Vereins Parldigi werden. Der Vorstand entscheidet über die Mitgliedschaft. Arten der Mitgliedschaft sind gemäss Art. 4: 1. Natürliche Personen: Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie ehemalige Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf nationaler, kantonaler oder kommunaler Ebene können Mitglied des Vereins werden. 2. Juristische Personen: Juristische Personen, Institutionen und staatliche Stellen, die den Zweck des Vereins unterstützen, können Mitglied des Vereins werden. 3. Gäste: Natürliche Personen können Gast des Vereins werden um an dessen Veranstaltungen eingeladen zu werden. Sie haben kein Stimmrecht.
„*“ zeigt erforderliche Felder an