Nichttechnologieneutrale Ausschreibungen des Bundes im Softwarebereich
Dieser Antrag wurde eingereicht von:
Balthasar Glättli
Nationalrat
Eingereicht am: 22.03.2013
22.03.2016 - 13.1021
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt
In der Antwort auf die Frage 13.5139 begründete der Bundesrat die nichttechnologieneutrale Ausschreibung eines CMS-Nachfolgeprodukts damit, dass dieses „möglichst effizient und kostengünstig mit den vorhandenen Ressourcen betrieben und weiterentwickelt werden kann. Aufgrund der bestehenden Java-Expertise und der entsprechenden Strategie des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT)“ käme als Programmiersprache nur Java infrage. Das BIT habe sich „beim Expertiseaufbau auf bestimmte Technologien konzentriert, um den Betrieb und die Weiterentwicklung von Anwendungen effizient und kostengünstig sicherstellen zu können“. Es spreche viel dafür, „in bestimmten Fällen bestimmte technologische Rahmenbedingungen vorzugeben“. Auf Nachfrage konnte die Bundesrätin dies nicht spezifizieren, deshalb bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Ausschreibungen des BIT und wie viele Softwareausschreibungen des Bundes und bundesnaher Betriebe allgemein erfolgten in den letzten vier Jahren nichttechnologieneutral (Anzahl, Gesamtvolumen aller Projekte in Franken, Median des Projektvolumens in Franken) im Sinne, dass nicht nur bestimmte Schnittstellen vorgeschrieben, sondern explizit – wie im vorliegenden Fall durch das Vorschreiben der Programmiersprache – die verwendete Technologie innerhalb des Projekts vorgegeben wurde?
2. Bei wie vielen der unter Ziffer 1 genannten Projekte ging es wie im genannten CMS-Fall um eine gesamthafte Ablösung/Neuentwicklung, und nicht um eine Änderung/Anpassung/Ergänzung eines bestehenden Produkts (Anzahl Projekte, Gesamtvolumen dieser in Franken, Median in Franken)?
3. In welchem Umfang wurden bzw. werden in diesen Projekten effektiv Codeanpassungen oder Weiterentwicklungen durch Programmierer des Bundes durchgeführt und nicht durch die ursprünglichen oder neue externe Dienstleister?
4. Welches sind die „bestimmten Technologien“, auf welche sich das BIT beim Expertiseaufbau konzentriert hat? Welches sind die „bestimmten Fälle“ und welche „bestimmten technologischen Rahmenbedingungen“ gibt das BIT dabei vor?
5. Gab es in den letzten vier Jahren Beschwerden oder Rekurse, die sich u. a. gegen nichttechnologieneutrale Ausschreibungen richteten? Wenn ja, wie viele, gegen wie viele verschiedene Projekte und gegen welche konkreten Einschränkungen? Mit welchen Resultaten wurden sie erledigt?
Stellungnahme des Bundesrates vom 29.05.2013:
Um den Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage nicht zu sprengen, beschränken sich die folgenden statistischen Angaben grundsätzlich auf IKT-Beschaffungen des BIT und auf die Frage 1. Für die anderen Beschaffungsstellen war es nicht möglich, innert kurzer Frist detaillierte Statistiken zu Softwarebeschaffungen zu erstellen. Zur konkreten Beantwortung der Fragen 2 und 3 müsste eine detaillierte Erhebung zu sämtlichen IKT-Beschaffungsvorhaben des Bundes im Rahmen eines entsprechend aufwendigen Projektes durchgeführt werden.
Die Beschaffung von Software erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen (BöB/VöB). Das Bundesgericht hat sich zum Ermessensspielraum der Vergabestellen betreffend technologische Vorgaben geäussert (vgl. Antwort zur Frage 5). Aufgrund der bestehenden Architektur und Infrastruktur der Leistungserbringer ist ein Technologiewechsel meist mit hohen Risiken und Mehrkosten sowie mit reduzierter oder fehlender Interoperabilität, Sicherheit und Flexibilität verbunden. Deshalb ist der Bund gehalten, den vorerwähnten Ermessensspielraum insbesondere durch entsprechende Vorgaben zu nutzen. Solche Vorgaben sind beispielsweise die standardisierten Softwareprodukte gemäss Liste des ISB (www.isb.admin.ch, Rubrik „Standards“).
1. Im Dienstleistungsbereich hat das BIT 183 Ausschreibungen durchgeführt, mit einer Zuschlagssumme von 331 Millionen Franken und einem Median pro Ausschreibung von 0,8 Millionen Franken. Davon waren 107 Ausschreibungen nichttechnologieneutral, mit einer Zuschlagssumme von 134 Millionen Franken und einem Median pro Ausschreibung von ebenfalls 0,8 Millionen Franken. Im Güterbereich exklusive Softwarewartung hat das BIT 8 Ausschreibungen durchgeführt, mit einer Zuschlagssumme von 25,3 Millionen Franken und einem Median pro Ausschreibung von 1,3 Millionen Franken. Davon waren 7 Ausschreibungen nichttechnologieneutral, mit einer Zuschlagssumme von 25 Millionen Franken und einem Median pro Ausschreibung von 1,4 Millionen Franken. Softwarewartung wurde ausgeschlossen, da Wartungsverträge implizit auf einer Technologie basieren.
2. Bei allen nichttechnologieneutralen Dienstleistungsausschreibungen des BIT handelte es sich um solche in bestehenden Technologieumgebungen (z. B. Websphere-Experten für die Unterstützung in der Websphere-Systemumgebung). Dabei wurde nicht erhoben, ob es sich um Weiterentwicklungen oder um Neuentwicklungen handelt. Die nichttechnologieneutralen Güterbeschaffungen (Software und Wartung) wurden in „intra-brand“-Ausschreibungen gemäss WTO durchgeführt. Dabei wurden Offerten verschiedener Wiederverkäufer einer bestimmten Technologie eingeholt. Dies betrifft oft die standardisierten Softwareprodukte (vgl. vorerwähnte Liste des ISB), welche seit vielen Jahren im Einsatz stehen. Neubeschaffungen, wie bei CMS, sind nicht die Regel. Eine der nichttechnologieneutralen Ausschreibungen ist Java-basierend.
3. Ausschreibungen mit „Codeanpassungen“ finden nicht nur für Projekte statt, sondern auch für Betriebsunterstützung oder komplexere Wartungs- und Migrationsarbeiten sowie für Hardwarebeschaffungen. Der Umfang der „effektiven Codeanpassungen oder Weiterentwicklungen durch Programmierer des Bundes“ wurde statistisch nicht erhoben.
4. Das BIT erbringt Leistungen insbesondere aufgrund von Nachfrage, Skalierbarkeitsanforderungen sowie weiteren funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen der leistungsbeziehenden Verwaltungseinheiten. Um Synergien zu nutzen, konzentriert sich das BIT pro Technologiefamilie vorwiegend auf diejenigen Technologien, welche bereits im Einsatz sind. Für die Softwareentwicklung konzentriert sich das BIT auf Java. Der vorerwähnten Liste der Standards auf Stufe Bund sind weitere technologische Vorgaben zu entnehmen (Datenaustauschformate, Verschlüsselung usw.).
5. In den letzten vier Jahren wurde mit Bezug auf die Technologieneutralität einzig gegen die freihändige Vergabe des Dienstleistungsauftrags durch den Bund im Zusammenhang mit der Weiterführung und Pflege von Softwarelizenzen für den standardisierten Arbeitsplatz Bund (sogenanntes Enterprise-Agreement) an die Firma Microsoft Ireland im Jahr 2009 Beschwerde geführt. Auf diese Beschwerde ist das Gericht allerdings nicht eingetreten. Da Microsoft neuerdings den Wiederverkauf von Enterprise-Agreements durch Händler erlaubt, hat der Bund das neue Enterprise-Agreement für die Folgejahre in einem offenen WTO-Verfahren („intra-brand“-Wettbewerb) beschafft, wogegen keine Beschwerde eingereicht worden ist.
Die Vergabestelle verfügt gemäss gerichtlicher Feststellung im genannten Beschwerdefall grundsätzlich über einen weiten Ermessensspielraum bei der Bestimmung dessen, was sie beschaffen will. Zulässig können dabei gestützt auf Strategie- sowie Standardisierungsentscheide insbesondere technologische Vorgaben sein, zumal wenn trotzdem ein Wettbewerb stattfinden kann. Dadurch können Synergien besser genutzt, die Sicherheit und Interoperabilität sichergestellt sowie die Steuergelder kosteneffizienter eingesetzt werden.