Bernhard Guhl

Eingereicht am: 17.06.2015

20.06.2015 - 15.3612
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen umfassend zu beantworten:

1. Braucht es für die sich stark verändernde Marktsituation in der Telekommunikation neue Regelungen, und wenn ja, welche?

2. Sind internationale Anbieter wie Google, Facebook, Skype oder Netflix, die ohne eigene Infrastruktur und praktisch ohne regulatorische Verpflichtungen in der Schweiz beträchtliche Umsätze und Gewinne erzielen, in Zukunft dem schweizerischen Fernmeldegesetz zu unterstellen, und wenn ja, wie?

Begründung:

Im Bericht zum Fernmeldemarkt vom 19. November 2014 stellt der Bundesrat fest, dass mit dem Siegeszug des Internets eine Vielzahl neuer Anbieterinnen auch auf dem schweizerischen Markt aktiv geworden ist. Die traditionellen Fernmeldeanbieterinnen sehen sich durch global tätige Anbieter wie Google, Facebook, Whatsapp, Skype oder Netflix konkurrenziert, die grösstenteils nicht dem schweizerischen Fernmelderecht unterstehen. Whatsapp hat das SMS-Geschäft weltweit und auch in der Schweiz dramatisch verändert. Der noch junge Dienst ist erst kürzlich für etwa 9 Milliarden Dollar von Facebook übernommen worden. Immer mehr US-Online-Plattformen dringen in den Telekommunikationsmarkt ein, z. B. Netflix im TV-Geschäft und Google im Suchbereich. Von gleich langen Spiessen der Telekommunikationsanbieter in der Schweiz, die der schweizerischen Fernmelderegulierung unterworfen sind, kann keine Rede sein. Es ist deshalb notwendig, dass für alle Dienste und Dienstanbieter dieselben Regeln gelten, respektive man muss die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, schweizerischen Unternehmen Auflagen zu machen, die für ausländische Unternehmen nicht gelten. Dieselben Fragen will die EU-Kommission im Rahmen der am 6. Mai 2015 publizierten „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“ prüfen. Insbesondere will sie die Marktmacht der US-Online-Plattformen nach dem Prinzip „Same Services Same Rules“ prüfen.

Stellungnahme des Bundesrates vom 12.08.2015:

Die weltweite Verbreitung des Internets erfordert eine Modernisierung des Fernmelderechts. Das hat der Bundesrat in seinem erwähnten Bericht zum Fernmeldemarkt vom 19. November 2014 (und auch in seinem Bericht „Rechtliche Basis für Social Media“ in Erfüllung des Postulates Amherd 11.3912) angekündigt.

Die Arbeiten für diese Modernisierung sind im Gange: Das UVEK wird bis Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Revision des Fernmeldegesetzes erstellen. Ein Teil dieser Vorlage wird Änderungen des Fernmeldegesetzes betreffen, die durch das Internet notwendig geworden sind. Dazu zählen die Bereiche Meldepflicht für Anbieterinnen von Fernmeldediensten, Definition des öffentlichen Telefondienstes, Domainnamen, Informationspflichten, Werbeanrufe und Jugendschutz.

Die genannten internationalen Anbieterinnen sind in verschiedenen Bereichen dem Fernmelderecht bereits heute unterstellt. Andere Bereiche des Fernmelderechts werden zurzeit überarbeitet. Der Bundesrat wird dabei das Anliegen inländischer Fernmeldedienstanbieterinnen, gleich lange Spiesse wie ihre ausländischen Konkurrentinnen zu erhalten, gebührend berücksichtigen.