Förderung der Freigabe von Open Source Software
Dieser Antrag wurde eingereicht von:
Thomas Weibel
Eingereicht am: 14.04.2011
14.04.2011 - 11.3379
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Förderung der Freigabe von Open Source Software zu treffen. Insbesondere kommen in Frage:
1. Eine Zusammenstellung vorzulegen, welche Bundesstellen in den letzten drei Jahren Software anderen Bundesstellen frei zur Verfügung gestellt haben.
2. Mittels Sensibilisierungskampagne und weiteren geeigneten Massnahmen die Bundesstellen über Nutzen und Herausforderungen, Best Practices, Vorgehen etc. bezüglich Freigabe von Open Source Software in der öffentlichen Hand zu informieren.
3. Departemente, Ämter und andere Institutionen des Bundes mit Anreizen motivieren, eigens entwickelte Applikationen anderen Behörden als Open Source Software zur Mehrfachnutzung zur Verfügung stellen.
4. Bundesstellen finanziell und operativ unterstützen, wenn sie bereit sind, eigene Applikationen als Open Source Software freizugeben.
Begründung:
Die E-Government-Strategie Schweiz besagt, dass die Wiederverwendung von einmal entwickelter Software in der öffentlichen Verwaltung erwünscht ist: „Einsparungen durch Mehrfachnutzung und offene Standards: Dank dem Prinzip Einmal entwickeln – mehrfach anwenden, offenen Standards und gegenseitigem Austausch werden die Investitionen optimal genutzt.“
Es ist jedoch nicht öffentlich bekannt, ob und wie diese Strategie-Vorgabe bislang umgesetzt wird. Auch wurden bisher keinerlei Massnahmen vollzogen, welche diese Vorgabe umsetzen.
Stellungnahme des Bundesrates vom 17.08.2011:
Die E-Government-Strategie Schweiz sieht vor, durch abgestimmte Prozesse Synergien besser nutzen zu können. In Grundsatz Nr. 5 wurde die „Einsparung durch Mehrfachnutzung und offene Standards“ festgehalten.
Die Mehrfachnutzung betrifft zwar in bestimmten Fällen den Source Code selbst oder das Lizenzmodell desselben, viel öfters werden Synergie-Ziele aber durch Standardisierung, durch geeignete Architekturen und durch die Verwendung offener Standards erreicht.
Die Bundesverwaltung wendet diese Prinzipien an, indem sie ihre Architektur vermehrt auf die Wiederverwendbarkeit von IKT-Leistungen als Teile von unterschiedlichen Anwendungen (sogenannte serviceorientierte Architektur, SOA) ausrichtet. Zudem übernimmt sie die relevanten Standards der E-Government-Standardisierungsorganisation eCH als Bundesstandards.
Grundsätzlich entwickelt die Bundesverwaltung Anwendungen, die am Markt beschafft werden können (Open oder Closed Source), nicht selbst. Die Eigenentwicklungen beziehen sich zumeist auf spezifische Fachanwendungen für die Bundesverwaltung und unterstützen damit spezifische Geschäftsprozesse einzelner Verwaltungseinheiten, sodass neben den erwähnten Leistungen der SOA kaum direkt wiederverwendbare Software entwickelt wird. Die Bundesverwaltung tritt in diesem Sinne nicht als Wettbewerberin am Markt auf.
Das Prinzip der einmaligen Entwicklung und Mehrfachverwendung von Lösungen im Umfeld von E-Government wird insbesondere durch die Vernetzung der Kantone gefördert. Bereits haben sich in diversen Projekten, z. B. Baubewilligungen, mehrere Kantone zusammengeschlossen, um gemeinsame Lösungen entwickeln zu lassen und dadurch Kosten zu sparen. Oft werden diese Lösungen bei Bedarf auch weiteren Kantonen zur Verfügung gestellt. Ob das Open-Source-Lizenzmodell die nachhaltigste Form ist, beurteilen die beteiligten Stellen im konkreten Fall. Dabei spielen oft auch die Grösse und die Qualität der Community, welche hinter einer konkreten Open-Source-Software steht, oder die Grösse und die Qualität eines Herstellers einer Closed-Source-Software eine entscheidende Rolle.
Des Weiteren werden Ansätze verfolgt, ganze Infrastrukturlösungen, z. B. die Datenaustauschplattform Sedex, als Service zentral für alle föderalen Ebenen bereitzustellen.
1. Die Bundesverwaltung ist primär Nutzerin und nicht Herstellerin von Software. Die Beurteilung, welches Lizenzmodell für die Nutzung von Software mehr Vorteile bringt, muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtkosten (insbesondere für Betrieb, Wartung und Support) sowie von Nutzen und Risiken erfolgen. Eigenentwicklungen betreffen nur einen eher seltenen Teilaspekt, weshalb die verlangte Zusammenstellung kein entscheidender Indikator für die Zielerreichung bezüglich des genannten Grundsatzes Nr. 5 ist.
2. Durch die Einbindungen von Verwaltungseinheiten in die Erarbeitung von Strategien und Vorgaben, in Beschlüsse dazu sowie durch die Publikation derselben erfolgt bereits eine Sensibilisierung.
3./4. Die Mehrfachnutzung von Software (ob Open oder Closed Source) soll wirtschaftliche Vorteile bringen. Dies ist der wichtigste Anreiz. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der IKT-Strategie Bund sowie der E-Government-Strategie Schweiz werden die Verwaltungseinheiten des Bundes in die Kooperationen untereinander und mit den Kantonen eingebunden. Beispiele hierfür sind das Programm Agrarsektoradministration 2011 (ASA) des BLW, der Datenzugang Natur und Umwelt (DaZu NUS) Bafu, Reference E-Gov (BK/Seco) und viele mehr.
Der Bundesrat sieht keinen Raum für eine weitere „Unterstützung“ von Bundesstellen, die ihre Eigenentwicklungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, zumal Bundesstellen ohnehin über den Bundeshaushalt finanziert werden.
Antrag des Bundesrates vom 17.08.2011:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.