15.03.2024 - 24.3363
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesrevision vorzulegen, damit der Bund in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, den Kantonen und den Forschungsinstituten den Aufbau einer souveränen digitalen Infrastruktur (einschliesslich eines Cloud-Dienstes und einer eigenständigen Austauschplattform) vorantreiben, mitfinanzieren und überwachen kann. Diese Motion zielt darauf ab, die Cybersicherheit und die digitale Souveränität der Schweiz zu stärken und gleichzeitig die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit KI anzugehen, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Digitalisierungsbereich zu erhalten und die Schweizer Demokratie vor einer potenziellen Einmischung von aussen zu schützen.

Begründung

Angesichts der rasanten Entwicklung von KI sind jene Bedenken zu realen Risiken geworden. Es ist dringend notwendig, dass der Bundesrat parallel zu seiner digitalen Strategie auch eine digitale Infrastruktur sowie ein eigenständiges und souveränes Netzwerk entwickelt, damit Unternehmen und kritische Infrastrukturen ihre Daten in der Schweiz hosten können und nicht auf Hubs ausserhalb der Schweiz angewiesen sind.  Bisweilen wird die Schweiz dies nicht im Alleingang umsetzen können, weshalb jegliche Zusammenarbeit mit ausländischen Akteuren Schweizer Recht oder internationalen Abkommen, welche die Schweiz abgeschlossen hat, unterliegen muss.

Dank dem Einsatz von KI werden Cyberangriffe technisch gesehen immer raffinierter. Dies stellt ein ernsthaftes Risiko für Schweizer Unternehmen und kritische Infrastrukturen dar. Für die Gewährleistung der Cybersicherheit brauchen wir neben den Diensten der Technologieriesen eine flexible Mischung aus (öffentlichen wie privaten) Diensten und weiteren Strukturen, die lokal entwickelt und betrieben werden. Diesbezüglich gibt es noch viel zu tun.

Der Einsatz von KI kann ausserdem mit der Verarbeitung von riesigen Mengen personenbezogener und vertraulicher Daten (aus dem Gesundheitsbereich, der Verwaltung, von politischen Institutionen) einhergehen. Mit einer souveränen digitalen Infrastruktur wird der Schutz sensibler Daten verstärkt, was für die Wahrung unserer Grundfreiheiten und der Unabhängigkeit der Schweiz ausschlaggebend ist.

Dies ist ein entscheidender Schritt vorwärts, um unsere Sicherheit und Souveränität im Cyberraum zu gewährleisten, unsere Wirtschaft zu fördern und die Rolle der Schweiz als vertrauenswürdige Partnerin im Digitalisierungsbereich auf internationaler Ebene zu festigen. Auch eine rechtliche Definition der Souveränität im Cyberraum ist erforderlich.

 

Stellungnahme des Bundesrates vom 22.05.2024

Bereits heute besteht mit Art. 11 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG; SR 172.019) eine rechtliche Grundlage, welche die Bundesbehörden ermächtigt, den Kantonen und Gemeinden sowie Organisationen und Personen des öffentlichen oder privaten Rechts IKT-Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies ist beispielsweise mit der Swiss Government Cloud geplant: Nach dem Aufbau sollen die Kantone die entsprechenden Leistungen beziehen können.

Die gesetzliche Grundlage für eine Anschubfinanzierung von privaten Initiativen zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichen Interesse ist gemäss Art. 17 EMBAG möglich. Die entsprechende Verordnung befindet sich in der Vernehmlassung und sieht die Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz als Förderungsvoraussetzung ausdrücklich vor.

 

Weiter hat das Parlament das Postulat 22.4411 Z’Graggen «Strategie Digitale Souveränität der Schweiz» angenommen. Ein Bericht wird derzeit unter Federführung des EDA erarbeitet und voraussichtlich Ende 2024 dem Bundesrat vorgelegt. Ebenso angenommen wurde das Postulat 23.3861 Andrey «Chancen und Risiken von KI-Systemen in der Cybersicherheit». Der entsprechende Bericht hierzu wird derzeit unter Federführung des VBS erstellt. Zu verweisen ist auch auf die bereits erfolgte Bedarfsabklärung zu einer «Swiss Cloud» (2020) sowie auf die laufenden Arbeiten zur Motion 23.3002 «Mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz». Zudem wurde die Motion 22.3890 «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten» angenommen. Ausserdem hat der Bundesrat das UVEK und das EDA beauftragt, bis Ende 2024 eine Auslegeordnung und ein Aussprachepapier zur Regulierung von künstlicher Intelligenz in der Schweiz vorzulegen.

 

Das Anliegen der Motion nach einer gesetzlichen Grundlage ist aus Sicht des Bundesrates teilweise bereits erfüllt oder wird mit den erwähnten Vorstössen und Arbeiten geprüft.


Antrag des Bundesrates vom 22.05.2024

Ablehnung