Thomas Weibel

Eingereicht am: 16.06.2016

16.06.2016 - 16.3515
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Angenommen

Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie hoch die Abhängigkeiten von welchen ICT-Anbietern sind, welche Ursachen dies hat, sowie welche Auswirkungen (Bundesfinanzen, Gesamtwirtschaft etc.) und Risiken (Kontrolle durch Firmen etc.) damit verbunden sind. Insbesondere soll auf die Problematik von Produkteausschreibungen und „In-Brand“-Wettbewerben eingegangen werden. Als Risikominderungsstrategie ist aufzuzeigen, wie der Bundesrat gedenkt, diese Hersteller-Abhängigkeiten bei bestehenden und künftigen ICT-Systemen und -Produkten systematisch zu reduzieren.

 

Begründung:

Wie bereits die Interpellation 15.3943 „Weshalb wird fast jeder zweite Informatikauftrag des Bundes freihändig vergeben?“ gezeigt hat, werden viele Informatik-Aufträge der Bundesverwaltung ohne öffentliche Ausschreibung vergeben. Medienberichte reden von über eine Milliarde Franken, die seit 2009 ohne Wettbewerb an Informatik-Firmen vergeben wurden. Das ist wohl nur die Spitze des Eisberges, wenn man bedenkt, dass viele Ausschreibungen Lizenzen vorschreiben, die nur von einem Hersteller geliefert werden können. Entgegen dem Merkblatt des BBL „Software-Ausschreibungen: Sicherstellung eines breiten Wettbewerbs“ werden aufgrund von Abhängigkeiten zu Informatik-Herstellern mehr als die Hälfte der Aufträge als sogenannte Freihänder vergeben oder die Ausschreibungen schränken den Wettbewerb auf bestimmte Produkte am Markt ein.

 

Antrag des Bundesrates vom 31.08.2016:

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.