Anfrage: Open Government Data (OGD) – Stand der Dinge
Dieser Antrag wurde eingereicht von:
22.12.2016 - 383/2016
Stufe: Kantonale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt
Das Internet hat die Welt zusammenschrumpfen lassen, Informationen aus allen Ecken und Enden der Welt verbreiten sich heutzutage rasend schnell rund um den Globus. In diesem digitalen Zeitalter kommt den Daten eine grosse Bedeutung zu. Damit einhergehend wird oft der Ruf nach Transparenz laut.
Eine Forderung, der sich die öffentliche Verwaltung im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips nicht entziehen kann und die regelmässig darin terminiert, behördliches Handeln nachvollziehbar zu machen, sofern aus Datenschutzgründen möglich. Wohl auch vor diesem Hintergrund hat sich der Regierungsrat im Regierungsratsbeschluss 1252 «Aufbau eines Open-Government-Data-Angebots» vom 26. November 2014 und in den «Richtlinien der Regierungspolitik 2015 – 2019» vom 24. Juni 2015 zu einer sogenannten Open-Data-Kultur bekannt. Im Legislaturziel 10.2 heisst es etwa: «Neue Technologie ermöglicht eine verantwortungsvolle Datennutzung zur Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit, zur Entlastung der Wirtschaft und für mehr Transparenz zugunsten der Zivilgesellschaft.» Der Regierungsrat hat aus diesem löblichen Legislaturziel die Massnahme 10.2 a abgeleitet. Eine Massnahme, mit der er «ein bedarfsgerechtes Angebot an offenen Behördendaten bereitstellen» will.
Von einem solchen Angebot verspricht sich nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Wirtschaft einen Nutzen, stehen Letzterer mit den Behördendaten doch, wie es im erwähnten Regierungsratsbeschluss heisst, «Rohdaten für neue Nutzungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle zur Verfügung» – auch «in maschinenlesbarer Form». In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Was ist der Stand der Dinge bei der Umsetzung des Legislaturziels 10.2 und bei der Massnahme 10.2 a?
2. Verfolgt der Regierungsrat darüber hinaus mit seiner Open-Government-Data-Politik eine Vision oder ist sie bloss l’art pour l’art? Ist der Regierungsrat bestrebt, wie der Bundesrat in seiner Open-Government-Data-Strategie Schweiz 2014–2018, «möglichst viele Daten im Sinne von OGD offen zugänglich und frei wiederverwendbar (zu) machen, um Innovation und wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen, Transparenz und Partizipation zu fördern und die Effizienz der Verwaltung zu erhöhen»? Konkret gefragt:
a. Eine wichtige Quelle von Behördendaten für die Öffentlichkeit und Unternehmen ist z.B. das Amtsblatt. Aktuell steht dieses vor allem in der klassischen Papierform zur Verfügung. Online gibt es ein PDF-Dokument des Amtsblattes. Ebenfalls online gibt es Abonnemente mit rudimentären Suchfunktionen, bei denen allerdings eine Maschinenlesbarkeit (z.B. JSON, XML oder CSV) fehlt, und bei denen gemäss Ziffer 2 der Nutzungsregelungen für die Nutzung der Internetseiten des Kantons Zürich die Weiterverwendung der Informationen nicht frei ist. Bestehen Pläne, diese Nutzungsbestimmungen mit den OGD-Regierungsratsbeschlüssen in Einklang zu bringen? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan, wie sehen die Verantwortlichkeiten dafür aus?
b. Falls es dazu keine Pläne gibt, weshalb nicht?
c. Die OGD-Bestrebungen und die Art, Behördeninformationen über das Amtsblatt an die Bevölkerung zu vermitteln, stehen in deutlichem Kontrast zueinander. Gibt es Pläne, die Informationen und Datenquellen des Amtsblatts technisch in OGD-konformer Art verfügbar zu machen, beispielsweise über ein API?
d. Falls nicht, weshalb nicht?
e. Falls ja, ab welchem Datum kann z.B. bei der Rubrik «Bauten und baurechtliche Planungen» davon ausgegangen werden, dass wohlstrukturierte, maschinenlesbare Daten mit Verknüpfung zu Parzellennummern gemäss gis.zh.ch und geo.admin.ch zur Verfügung gestellt werden?
f. Müssen zur technischen Umsetzung zuerst noch Erlasse und Reglemente angepasst werden?
g. Falls ja, welche? Und wie sieht der Zeitplan, wie sehen die Verantwortlichkeiten für solche Anpassungen aus?
3. Gibt es bereits einen messbaren wirtschaftlichen Nutzen aus dieser Open-Data-Kultur, gibt es Erfolgsgeschichten von Unternehmen zu vermelden, die mit der Nutzung der offenen Behördendaten von sich reden gemacht haben?
4. Wie beurteilt der Regierungsrat schliesslich die Tatsache, dass auf opendata.swiss, dem Schweizer Portal für Open-Government-Data, auf dem der Kanton Zürich seine offenen Behördendaten zur Verfügung stellt, bis heute 370 Datensätze des Kantons Zürich abrufbar sind? Konkret:
a) Entspricht diese Zahl der Datensätze seinen Erwartungen oder liegt sie darunter?
b) Falls sie unter den Erwartungen liegt: Wie könnte die Zahl an Datensätzen signifikant erhöht werden?