Edith Graf-Litscher

Nationalrätin

Eingereicht am: 19.06.2014

19.06.2014 - 14.3532
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Abgeschrieben

Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) hat 2005 die Teilstrategie Open Source Software (OSS) Bund vorgegeben. Ich bitte den Bundesrat in einem Bericht folgende Fragen zu beantworten:

1. Wird die 2005 vorgegebene strategische Stossrichtung heute erreicht, teilweise erreicht oder nicht erreicht?

2. Welche der im Aktionsplan aufgeführten Umsetzungsprojekte wurden realisiert?

3. In welchen Bereichen der Bundesinformatik gibt es heute insbesondere bezüglich Gleichbehandlung und Potentialnutzung von OSS Handlungsbedarf?

4. Wo wird heute in der Bundesverwaltung OSS eingesetzt? Wo bestehen Alternativen auf dem Markt, die proprietäre Produkte ablösen könnten?

5. Wie viel bezahlt die Bundesverwaltung pro Jahr an die 10 Anbieter von Software-Lizenzen und Software-Wartung mit dem grössten Volumen?

6. Wie arbeitet der Bund intern sowie mit den Kantonen und anderen öffentlichen Stellen diesbezüglich zusammen? Wie kann die Zusammenarbeit optimiert werden?

7. Wie könnte eine Schweiz-weite Open Source Strategie der öffentlichen Verwaltung entwickelt werden?

 

Begründung:

Die 2005 veröffentlichte Open Source Strategie der Bundesverwaltung enthält zahlreiche Massnahmen, wie eine Gleichbehandlung hergestellt werden kann. Allerdings wurden die damals genannten Massnahmen nur bruchstückhaft umgesetzt. So beschaffen heute Verwaltungen meist proprietäre Software. Mittels Enterprise Agreements und anderen Wartungsverträgen können die IT-Konzerne heute mühelos grosse Software-Lösungen ohne öffentliche Ausschreibung einführen. Auch stehen bei den Software-Standards für die Bundesverwaltung fast ausschliesslich proprietäre Produkte zur Auswahl (rund 90%) obwohl es in den meisten Software-Kategorien unterdessen ebenbürtige Open Source Alternativen gibt. Des Weiteren wird die Interoperabilität mit offenen Dokumentenformaten wie dem Open Document Format (ODF) oft vernachlässigt, sodass die Bevölkerung gezwungen wird Microsoft Office Produkte zu beschaffen um Behördenformulare bearbeiten zu können. In der IKT-Strategie der Bundesverwaltung 2012 – 2015 ist festgehalten: „Wenn es das Geschäft oder die Geschäftsprozesse erfordern, ist der Einsatz innovativer und neuer Technologien möglich. Die Erfahrungen werden ausgewertet und anderen zur Verfügung gestellt.“ Der Bericht soll nun aufzeigen, was die Strategie bis heute erreicht hat und wo noch Handlungsbedarf besteht.

 

Antrag des Bundesrates vom 20.08.2014:

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.