Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten
Dieser Antrag wurde eingereicht von:
Matthias Michel
Ständerat
Eingereicht am: 22.08.2022
30.08.2022 - 22.3890
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Im Rat noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Rahmengesetz Grundlagen zu schaffen, damit spezifische Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten in strategisch relevanten Bereichen rasch initialisiert und aufgebaut werden können.
Begründung
Der grösste Wert der Daten liegt in ihrem fast unbeschränkten Potenzial zur Wiederverwendung für sekundäre Nutzungszwecke. Von Wert sind Daten, wenn sie aus ihren Silos befreit, geteilt, zusammengeführt und für neue (sekundäre) Zwecke genutzt werden. Erst ihre Verknüpfung ermöglicht das Gewinnen von neuen Erkenntnissen und entsprechend bessere Entscheidungen. Daher braucht es vertrauenswürdige Rahmenbedingungen („Datenräume“), um wertschöpfende Sekundärnutzungen der Daten zu ermöglichen und zu fördern.
Entscheidend ist die Erkenntnis, dass das „Hüten von Datensilos“ die Schweiz nicht weiterbringt, hohe Kosten nach sich zieht und dadurch praktische digitale Lösungen zu Gunsten von Wirtschaft und Gesellschaft verbaut werden. Das Beispiel des Gesundheitswesens – und die diesbezüglichen Auswirkungen im Zuge der Corona-Pandemie – zeigt dies eindrücklich. Und auch das Beispiel der Mobilitätsdateninfrastruktur unterstreicht, welche Bedeutung konsolidierte Infrastrukturen für die Sekundärnutzung von Daten zur Bewältigung künftiger Herausforderungen in einem Sektor haben (u.a. effizientere Nutzung von Infrastrukturen und Transportmitteln). Es zeigt aber auch, wie historisch gewachsene, fragmentierte Entscheidstrukturen und Zuständigkeiten in einem Sektor mit geeigneten Ansätzen verbessert werden können. Analoge Vorhaben zur Sekundärnutzung von Daten befinden sich in anderen, strategisch relevanten Sektoren in der Planungs- oder Pilotphase, z.B. im Energiebereich, in der Bildung oder im Tourismus.
Daten sind eine wichtige Basis für wirtschaftlichen Erfolg und Fortschritt, gesellschaftliche Wohlfahrt und staatliches Handeln. Die Datennutzung wird zu einer zentralen Schlüsselkompetenz in Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Bildung. Voraussetzung für eine wertschöpfende Datennutzung ist allerdings ein rechtssicherer Rahmen. Es braucht sodann neue und pragmatische Ansätze für die Kooperation zwischen privaten, halbprivaten und öffentlichen Marktakteuren, der Forschung, der Bildung und dem Staat im Rahmen gemeinsamer, vertrauenswürdiger Datenräume. In technologischer Hinsicht bestehen viele Grundlagen, hingegen hinken die regulatorischen Rahmenbedingungen hinterher.
Handlungsbedarf gibt es insbesondere in folgenden Sektoren: Verkehrs- und Mobilitätsdatenraum (vgl. Entwurf Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur), Gesundheitsdatenraum, Energiedatenraum, Forschungsdatenraum, Bildungsdatenraum, Agrardatenraum, Umweltdatenraum, Tourismusdatenraum sowie Datenraum im Bereich der kritischen Infrastrukturen.
Das neue Rahmengesetz soll übergeordnete Grundsätze und gemeinsame Begriffsdefinitionen für den Aufbau und Betrieb solcher Datennutzungsinfrastrukturen enthalten. Es soll ausserdem, gestützt auf bereits bestehende spezifische Gesetzgebungen, u.a. folgende Punkte regeln: die Steuerung der Dateninfrastrukturen durch öffentlich-rechtliche oder gemischtwirtschaftliche Trägerorganisationen, deren Finanzierung, die Erschliessung, Zugänglichkeit und Verknüpfung der Daten aus öffentlichen und privaten Quellen, die Geltung von Datenschutz und Datensicherheit im Rahmen der Sekundärnutzung sowie die Interoperabilität zwischen den sektoriellen Datennutzungsinfrastrukturen. Ebenso ist die Schnittstelle zur neuen, von Bund und Kantonen getragenen Organisation „Digitale Verwaltung Schweiz“ sowie das Verhältnis zu den europäischen Dateninfrastrukturen zu klären. Darüber hinaus soll das Rahmengesetz ein „Anschub-Gesetz“ sein, das massgebliche Impulse für die Schaffung spezialgesetzlich verankerter Dateninfrastrukturen bereitstellt. Beispielsweise sollen Modellvorhaben und Pilotprojekte mit einer Sandbox-Regulierung ermöglicht, Fördermittel für Datenraum-Projekte geregelt und die Vernetzung von Wissen und Information gestärkt werden.