Thomas Weibel

Eingereicht am: 15.06.2017

26.06.2017 - Interpellation 17.3534
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt

Die Europäische Kommission hat an der ersten „Sharing and Reuse Conference“ (Gemeinsam nutzen und wiederverwenden) am 29. März 2017 in Lissabon 17 Behörden, die E-Government-Lösungen als Open-Source-Software oder als freien Service veröffentlicht haben, mit einem Award ausgezeichnet. Insgesamt wurden für den Wettbewerb 118 IT-Lösungen eingereicht, mit welche öffentlichen Stellen Lösungen teilen. Auch Schweizer Behörden wären gemäss den Wettbewerbsvorgaben zur Teilnahme zugelassen gewesen, aber es wurden keine Projekte aus der Schweiz eingereicht. Zudem wurde der Leitfaden „Sharing and Reuse of IT Solutions Framework“ publiziert. Dabei handelt es sich um zehn praxisnahe Empfehlungen, wie öffentliche Stellen Informatiklösungen freigeben können, um Synergien zu nutzen.

In der Schweiz wurde mit der Beantwortung des Postulates Glättli 14.4275 keine abschliessende Antwort abgegeben. Gemäss Bundesrat sind insgesamt fünf Bundesämter (ISB, BIT, BBL, EFV und BJ) damit beschäftigt, weitere Abklärungen zu treffen und die allenfalls notwendigen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten.

Gleichzeitig sind die Kantone Zug, Bern, Genf und St. Gallen sowie zahlreiche grosse Städte teilweise bereits seit mehreren Jahren aktiv daran, eigene Entwicklungen als Open-Source-Software freizugeben. Im Kanton Bern soll in Kürze ein eigenes Portal lanciert werden, auf dem kantonale Software-Lösungen unter Open-Source-Lizenzen veröffentlicht werden.

Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Sind ihm die Sharing and Reuse Awards, welche Behörden auszeichnen, die u. a. Software als Open-Source-Software freigeben, bekannt?

2. Weshalb hat die Schweiz keine E-Government-Lösung für die Sharing and Reuse Awards eingereicht?

3. Ist er interessiert, wie im Ausland Kostenersparnisse durch die Freigabe von E-Government-Lösungen zu erzielen?

4. Wird bei der Klärung der Freigabe von Open-Source-Software der Leitfaden „Sharing and Reuse of IT Solutions Framework“ der Europäischen Kommission berücksichtigt?

5. Würde es Sinn machen, wenn er den Leitfaden der Europäischen Kommission auf Schweizer Verhältnisse anpasst, damit auch Bundesstellen eine Anleitung erhalten, wie sie ihre Lösungen freigeben können?

6. Ist er im Kontakt mit den Kantonen und Städten, welche über Erfahrung bei der Freigabe von Open-Source-Software verfügen?

Stellungnahme des Bundesrates vom 23.08.2017:

1. Die Schweiz war an der Veranstaltung vertreten. Unter anderem hat der Leiter der Geschäftsstelle E-Government Schweiz, welche im ISB angesiedelt ist, an der Veranstaltung einen Vortrag zum Thema „Kollaborative Modelle im E-Government“ gehalten.

2. Die Schweiz hatte folgende zwei E-Government-Lösungen für die Sharing and Reuse Awards 2017 eingereicht (https://joinup.ec.europa.eu/node/160493):

– die E-Government-Lösung „Geoportal of the Swiss Confederation“ (eine auf Open Source basierende E-Government-Lösung des Bundesamtes für Landestopografie);

– die Open-Source-Lösung „Jobin“ des Kantons Genf.

3. Der Bundesrat ist stets an der Realisierung von Kosteneinsparungen interessiert. So hat er in der E-Government-Strategie Schweiz (https://www.egovernment.ch/de/umsetzung/e-government-strategie/) gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden u. a. das strategische Ziel der „Nachhaltigkeit“ festgelegt. Mit Nachhaltigkeit ist in diesem Kontext insbesondere die Mehrfachnutzung von Lösungen gemeint. Die hierzu vorgesehenen konkreten strategischen Projekte und Leistungen prägen den Schwerpunktplan 2017-2019 (https://www.egovernment.ch/de/umsetzung/schwerpunktplan1/), der durch den Steuerungsausschuss E-Government Schweiz unter dem Vorsitz von Bundesrat Ueli Maurer am 26. Oktober 2016 verabschiedet wurde.

4. Der Bericht „Freigabe von Open-Source-Software durch die Bundesverwaltung“ (https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2014/20144275/Bericht%20BR%20D.pdf (22. März 2017)) des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Glättli 14.4275 zeigt auf, dass verschiedene zentrale Rechtsfragen im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Weitergabe von Open-source-Software durch die Bundesverwaltung an Dritte noch geklärt werden müssen. Der Bundesrat hat das EFD (ISB, BIT, BBL, EFV) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD (BJ) die offenen Fragen zu klären und allenfalls notwendige Anpassungen gesetzlicher Grundlagen aufzuzeigen. Die Klärung der offenen Fragen findet bis Ende 2017 statt. Der Leitfaden „Sharing and Reuse of IT Solutions Framework“ (https://joinup.ec.europa.eu/sites/default/files/sharing_and_reuse_of_it_solutions_framework_final.pdf) wird bei diesen Arbeiten berücksichtigt.

5. Der Leitfaden „Sharing and Reuse of IT Solutions Framework“ macht nach eigenen Aussagen allgemeingültige Empfehlungen. Da diese somit keine konkreten Anleitungen bieten, wie Bundesstellen Lösungen freigeben können, wird eine Anpassung des Leitfadens an Schweizer Verhältnisse nicht als sinnvoll erachtet.

6. Der Bund beteiligt sich an verschiedenen übergreifenden Organisationen, die sich mit Open Source befassen: Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) (http://www.sik.ch/); e-CH; Interkantonale Fachgruppe E-Government (https://www.egovernment.ch/de/organisation/fachgruppe-egovernment-schweiz/) der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz (SSK). Ein Ergebnis der SIK ist beispielsweise eine Checkliste als Hilfsinstrument für Beschaffungsstellen, um die rechtskonforme Beschaffung von Open-Source-Software sicherzustellen und Angebote von Open-Source-Dienstleistern zu ermöglichen (siehe: link).