30.11.2014 - 275-2014
Stufe: Kantonale Vorstösse

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. Erarbeitung und Einführung eines unmittelbaren aktiven Öffentlichkeitsprinzip Grundsätzen der Open

2. Falls notwendig, Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen für ein unmittelbares aktives Öffentlichkeitsprinzip nach den Prinzipien des Open formations- und Archivgesetzes.

3. Einbezug der Umsetzung des unmittelbaren aktiven Öffentlichkeitsprinzips in das Programm Digitale Geschäftsverwaltung und Archivierung (DGA).

Begründung:

Im Rahmen des heute geltenden Öffentlichkeitsprinzips, das im Informationsgesetz des Kantons Bern (IG) verankert ist, sind alle Behörden des Kantons (so auch der Gemeinden) verpflichtet, wichtige Informationen über ihre Tätigkeit jeweils von sich aus an die Öffentlichkeit zu bringen. In diesem Rahmen haben die Behörden einen weiten Ermessensspielraum, wenn es darum geht festzulegen, ob, wann und worüber informiert wird. Liegt keine behördliche Tätigkeit von allgemeinem Interesse, sondern ein punktuelles Interesse an der Information vor, erfolgt die Information auf Anfrage (Holprinzip). Diese Unterscheidung lässt sich im digitalen Zeitalter nicht mehr rechtfertigen. Informationen werden oft erst durch Kenntnis durch die Öffentlichkeit und damit der Bürgerinnen und Bürger zu einer Frage von «allgemeinen Interessen». Es lässt sich nicht (mehr) rechtfertigen, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen von Regierungsgeschäften und Verwaltungshandeln mit einem Gesuch einfordern müssen, dessen Bearbeitung von unbestimmter Dauer ist und es auch nicht sicher ist, ob dem Gesuch entsprochen wird. Nur wer Zugang hat zu Informationen, kann die Grundlagen von Entscheidungen erfahren, sich eine Meinung bilden und sich an den politischen Prozessen beteiligen. Das Internet ist heute die wichtigste Quelle von Informationen geworden, durch die Transparenz des Regierungs- und Verwaltungshandelns können Bürgerinnen und Bürger die politischen Prozesse verfolgen, überwachen und nötigenfalls intervenieren. Durch die Einsicht in mit öffentlichen Geldern erstellte Daten, z. B. aus dem Bereich der Umwelt, Gesundheit, Bildung oder Verkehr werden zudem innovative private Projekte gefördert. Auf Bundesebene hat der Bundesrat im April 2014 die OpenGovernment-Data-Strategie für die Bundesverwaltung beschlossen, die die Veröffentlichung von Informationen über die Tätigkeit der Verwaltung erfasst, aber auch Daten, die das Hauptprodukt behördlicher Aufgaben sind, wie etwa Geodaten1 . Um die Strategie umzusetzen, musste das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes nicht angepasst werden. Es soll im Kanton Bern ein sogenanntes unmittelbares aktives Öffentlichkeitsprinzip nach den Prinzipien des Open-Government-Data eingeführt werden, es soll alles öffentlich und im Internet abrufbar sein, was nicht – etwa aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes – geheim ist und mit der Erfüllung staatlicher Aufgaben im Zusammenhang steht. Darunter fallen Leitbilder, Zielsetzungen, Dokumente der Rechtspraxis wie Weisungen, Richtlinien, Rechtsgutachten, Expertenberichte, Statistiken, Verträge der Behörden mit Dritten usw. Die veröffentlichten Dokumente sollen weiter digital archiviert werden und zugänglich bleiben, die neuen Vorgaben sollen in den laufenden Prozess der digitalen Archivierung einfliessen.