Andri Silberschmidt

Nationalrat

Eingereicht am: 18.09.2023

19.09.2023 - 23.4005
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Überwiesen an den Bundesrat

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, welche eine Verfahrensbeschleunigung bei ausgewählten und prioritären Digitalisierungsvorhaben erlauben. Die Massnahmen sollen insbesondere auf schnell einsetzbare interdepartementale Teams, eine vereinfachte und kurzfristig verfügbare Anschubfinanzierung sowie auf praxisnahe, interdepartementale Zusammenarbeitsformen fokussieren. Die Bildung interdepartementaler Teams soll nach schlank-agilen Prinzipien wie beispielsweise dem «Scaled Agile Framework (SAFe) for Governments» gebildet werden, um die Geschwindigkeit, Ergebnisqualität, Effektivität und Effizienz von Digitalisierungsvorhaben sowie den Nutzen für die Öffentlichkeit zu erhöhen. Der Bundesrat muss für klare Zuständigkeiten sorgen.

 

Begründung

Die Schweiz hinkt international in Bezug auf die Geschwindigkeit der Digitalisierung und Regulierung hinterher. Um dies zu ändern, ist es entscheidend, Arbeitsweisen und Prozesse in der Bundesverwaltung an die Dynamik der Technologie anzupassen.

In der Privatwirtschaft haben schlank-agile Methoden zu schnelleren Umsetzungszyklen, effizienterem Ressourceneinsatz und höherer Kundenzufriedenheit geführt. Auch während der Corona-Krise wurden beachtliche Erfolge in Digitalisierungsprojekten des Bundes durch agile Zusammenarbeit von interdepartementalen Teams erzielt.

Für ausgewählte Digitalisierungsvorhaben sollen daher Massnahmen umgesetzt werden, welche einen «Fast Track» für strategisch wichtige Vorhaben ermöglichen. Um eine effiziente Nutzung dieses «Fast Track»s zu ermöglichen, sollte die Anzahl der Vorhaben, welche so abgewickelt werden, tief sein. Es sollen restriktive Kriterien festgelegt werden, welche insbesondere den Nutzen für Wirtschaft wie auch Bevölkerung berücksichtigen.

Das Finanzierungmodell soll überwiegend haushaltsneutral ausgestaltet werden und für die Departemente Anreize schaffen, sich in möglichst grossem Umfang an diesen Projekte zu beteiligen. Dazu sollen die Departemente zunächst Mittel abtreten, danach über mehrere Jahre betrachtet mehr zurückerhalten,als sie abgetreten haben.

Sodann sollen Massnahmen zur schnelleren Bereitstellung von interdepartementalen Digitalisierungsteams und zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen beteiligten Bundesstellen, wie z. B. Fachamt, BJ, BK, BBL und BIT gewählt werden, um in beschleunigten Zyklen wirtschaftliche und zweckmässige Behördenleistungen zu „produzieren“.

 

Stellungnahme des Bundesrates vom 22.11.2023

Die Bundesverwaltung hat in den letzten Jahren mehrere Massnahmen eingeleitet, um wichtige Digitalisierungsvorhaben zu beschleunigen. Das neue Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben schafft eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen. In der Bundesverwaltung erfolgen Neu- und Weiterentwicklungen bereits heute oft nach den Prinzipien des international weit verbreiteten und anerkannten «Scaled Agile Frameworks» (SAFe). Der Bundesrat ist bereit, weitere Massnahmen zu treffen, um ausgewählte und prioritäre Digitalisierungsvorhaben zu beschleunigen. Die rechtlichen Grundlagen müssen auch bei einem «Fast Track» eingehalten werden. Diese umfassen insbesondere Beschaffungsvorgaben sowie Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit.

 

Antrag des Bundesrates vom 22.11.2023

Annahme