Zukunftsfähige Daten-Infrastruktur und Daten-Governance in der Bundesverwaltung
Dieser Antrag wurde eingereicht von:
03.11.2020 - 20.4260
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Angenommen
Der Bundesrat wird beauftragt, einen zentralen, standardisierten Zugang im Sinne eines „Daten Hub“ zu den digitalen Daten und Prozessen der gesamten Bundesverwaltung zu schaffen. Mittels interoperablen, maschinenlesbaren und auf offenen Standards basierenden Echtzeit-Schnittstellen (sogenannte Microservices und APIs) soll der digitale Austausch zwischen den Bundesbehörden und den Behörden anderer Staatsebenen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft verbessert werden.
Für die Steuerung und zügige Durchsetzung dieses und anderer Vorhaben mit Anspruch auf departementsübergreifenden Gültigkeit, sowie die Regelung der Interaktion zwischen Datenproduzent*innen und Datenbezüger*innen, schafft der Bundesrat zudem die notwendigen Governance-Strukturen.
Der Bundesrat erarbeitet einen verbindlichen Umsetzungsplan und rapportiert jährlich über den Anteil (qualitativ und quantitativ) der gesamten Daten und Prozesse der Bundesbehörden, welche via Daten Hub erreichbar sind und wie diese genutzt werden.
Begründung:
Die Motion schliesst an die bereits angenommenen, gleichlautenden Motionen 18.4276 und 18.4238 an und erweitert diese.
Um gleichzeitig dezentrale Autonomie in einzelnen Abteilungen zu wahren und dennoch eine Harmonisierung des Zugangs zu Daten und Prozessen zu ermöglichen, bewährt sich in der Praxis ein zentraler Zusammenzug solcher Schnittstellen. Dabei werden Regeln über die Ausgestaltung organisationsübergreifend verpflichtend vorgegeben und deren Einhaltung überprüft. Die hinter den Schnittstellen befindlichen Systeme gewinnen an Flexibilität, da dort die Anzahl der Vorgaben (Sicherheit, gesetzliche Einschränkungen, etc.) reduziert wird. Der Ansatz erlaubt es auch, alte Systeme (sogenannte Legacy Systeme) hinter den gesicherten Schnittstellen zu integrieren. Vorteile sind erhöhte Flexibilität, vereinfachte Wiederverwendung von Funktionen und besser steuerbarer Ablösungsmöglichkeiten in iterativem Vorgehen – und damit eine Reduktion der Anbieterabhängigkeit.
Ein moderner „Daten Hub“ verbessert die Voraussetzungen für E-Government Vorhaben und die Beziehung der Staatsebenen mit der Zivilgesellschaft und den Unternehmen. Er hilft insbesondere auch das „Once-Only“-Prinzip zu realisieren, sodass Bürger*innen und Unternehmen bestimmte Standardinformationen den Behörden und Verwaltungen nur einmal mitteilen müssen.
Antrag des Bundesrates vom 25.11.2020:
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.