25.02.2019 - KR-Nr. 65/2019
Étape:Propositions cantonales
État du conseil:Pas encore traité au conseil

Eingereichter Text:

Der Regierungsrat wird gebeten, die folgenden Massnahmen zu ergreifen:

  1. Das Amt für Informatik des Kantons Zürich, AFI, soll im Informatikbereich vermehrt mit anderen Behörden im Rahmen von Open-Source-Projekten zusammenarbeiten.
  2. Eigene Entwicklungen, an denen der Kanton Zürich das Urheberrecht besitzt, sollen wo sinnvoll, als Open-Source-Software freigegeben werden, damit andere Behörden die Software einsetzen und die Weiterentwicklungskosten geteilt werden können.
  3. Bei jedem neuen Informatikprojekt haben die Verantwortlichen aufzuzeigen, welche Open-Source-Alternativen bei der Beschaffung geprüft wurden. Wenn keine solche Alternative eingeplant ist, muss dies begründet werden.
  4. Bei jeder neuen oder zu überarbeitenden Fachanwendung ist entweder eine Freigabe unter einer Open-Source-Lizenz vorzusehen oder es ist aufzuzeigen, warum diese nicht als Open-Source freigegeben wird.
  5. Bei sogenannten «Closed Communities» (Software-Weiterentwicklung wird intern zwischen Verwaltungen mittels Verträgen organisiert) sollen die zuständigen Behörden aufzeigen, ob sich der juristische und administrative Aufwand gegenüber einer Freigabe unter einer Open-Source-Lizenz tatsächlich lohnt.

 

Begründung:
Der Kanton Zürich bezahlt pro Jahr rund 170 Mio. Franken für seine Informatikversorgung.

Gesamtschweizerisch gesehen, geben Bund, Kantone und Gemeinden jährlich Milliardenbeträge für die öffentliche Informatik aus. Ein erheblicher Teil dieser Ausgaben könnte vermieden werden, wenn Behörden bei Entwicklung und Wartung von Software besser zusammenarbeiten würden.

Open Source Software ist Software, deren Quelltext öffentlich und von Dritten eingesehen, geändert und genutzt werden kann. Open-Source-Software kann meistens kostenlos genutzt werden. Open-Source-Software bietet damit die Möglichkeit, nicht nur bestehende Software kostengünstig zu nutzen, sondern auch bestimmte Fachanwendungen gemeinsam mit anderen öffentlichen Stellen zu entwickeln. Aus diesem Grund nennt die E-Government Strategie Schweiz den Grundsatz «einmal entwickeln, mehrfach verwenden», der mittels dem Open-Source-Entwicklungs- und Lizenzmodell bestens umzusetzen ist. So können Kantone beispielsweise die Open-Source-Gerichtssoftware OpenJustitia des Schweizerischen Bundesgerichts wiederverwenden und sparen dabei substantielle, wiederkehrende Lizenzkosten. Gleichzeitig können die entsprechenden Kantone ihre Weiterentwicklungen von OpenJustitia wiederum anderen Nutzern aus der öffentlichen Hand zur Verfügung stellen.

Auch innovative Unternehmen profitieren: Die unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichte Software ermöglicht den freien Wettbewerb zwischen Informatikunternehmen, die Dienstleistungen (Beratung, Einführung, Wartung, Schulung, Weiterentwicklung usw.) für die jeweiligen Open-Source-Produkte anbieten. Damit sinkt die Abhängigkeit der Verwaltung gegenüber einzelner IT-Firmen, Innovation und lokale Wertschöpfung werden gestärkt. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich dadurch bedeutend mehr und auch viele lokale Firmen am Wettbewerb beteiligen

Ein Beispiel ist OneGov GEVER3 (E-Government-Lösung zur Geschäftsverwaltung), die eine Zürcher Firma für den Kanton Zug entwickelt hat, nun unter einer Open-Source-Lizenz allen Behörden zur Verfügung steht und u. a. in der Stadt Zürich eingesetzt wird. Oder auch CAMAC4 (Software für Baubewilligungsverfahren des Kantons Waadt) ist heute im Einsatz bei den Kantonen Uri, Tessin und Neuenburg. Mehrere Informatikunternehmen, unter anderem auch eine in Zürich ansässige Firma, bieten Integrationsleistungen für das Open Source-Produkt an.